Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschluss: 

Der Prüfauftrag an die Verwaltung wird entsprechend der Antragsvorlage  beschlossen.

  


Der Antrag der CDU-Fraktion lautet:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern ein Änderungsbedarf bei städtischen Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen (VEP) hinsichtlich der Festsetzung von max. einer Wohnung pro Gebäude besteht. Insbesondere sollten diesbezüglich auch ältere Bebauungspläne und VEP, bei denen schon in der Vergangenheit Befreiungswünsche hinsichtlich der Beschränkung auf max. eine Wohnung an die Verwaltung herangetragen wurden, überprüft werden.

 

Bei Bebauungsplänen und VEP, bei denen ein Änderungsbedarf besteht und städtebauliche Gründe nicht entgegenstehen, sollen entsprechende Planänderungsverfahren eingeleitet werden.

 

Begründung:

Da für einige Stadtteile in der Vergangenheit Bebauungspläne und VEP aufgestellt wurden, in denen nur eine Wohnung zulässig ist, in anderen aber die Möglichkeit besteht, eine Zweitwohnung einzurichten, soll hier nach Bedarfslage eine Angleichung erfolgen.

Dies ist nach unserer Auffassung auch deshalb notwendig, weil im Zuge der demografischen Entwicklung der Bedarf einer Zweitwohnung steigen dürfte.“

 

Stadtverordneter Fell erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung. Nach einer kurzen Aussprache erfolgte die Abstimmung.