Beschluss:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heinsberg und der Stadt Geilenkirchen wird beschlossen.

 

 


Im Bereich Randerath kann mangels einer örtlichen Feuerwehr sowie mangels ausreichender Tagesverfügbarkeit der umliegenden Löschgruppen die erforderliche Hilfsfrist nicht eingehalten werden. Zur Verbesserung des Erreichungsgrades ist mit der Stadt Geilenkirchen Übereinkunft dahingehend erzielt worden, dass die dortige Löscheinheit Würm im Schadensfall überörtliche Hilfe leistet. Hierzu ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich, in der die Einzelheiten geregelt sind.