Sitzung: 18.10.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Dez. III/00543
Beschluss:
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heinsberg und der Stadt Geilenkirchen
wird beschlossen.
Im Bereich Randerath kann mangels einer
örtlichen Feuerwehr sowie mangels ausreichender Tagesverfügbarkeit der
umliegenden Löschgruppen die erforderliche Hilfsfrist nicht eingehalten werden.
Zur Verbesserung des Erreichungsgrades ist mit der Stadt Geilenkirchen
Übereinkunft dahingehend erzielt worden, dass die dortige Löscheinheit Würm im
Schadensfall überörtliche Hilfe leistet. Hierzu ist der Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich, in der die Einzelheiten
geregelt sind.