Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Den Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 


In dem Verfahren zur Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wurde in der Zeit vom 18.12.2015 bis 29.01.2016 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Am 25.01.2016 fand im Rahmen einer Bürgerversammlung die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Das Verfahren wurde durch den Beschluss des Rates vom 06.07.2016 abgeschlossen.

 

Im darauffolgenden Genehmigungsverfahren wurde bei der Bezirksregierung Köln festgestellt, dass flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen lediglich im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren behandelt wurden. Aus diesem Grunde ist die Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung des Flächennutzungsplanverfahrens, ergänzt durch die o. g. Inhalte, erneut zu beschließen.

Zudem bedarf das Verfahren einer wiederholten Offenlage, da die Bezirksregierung Köln im Parallelverfahren einen separaten Umweltbericht verlangt. Außerdem sind in der Bekanntmachung zur Offenlage die umweltrechtlichen Belange nicht hinreichend konkret ausgeführt. Das Verfahren ist diesbezüglich zu überarbeiten, wiederholt offenzulegen und im Anschluss erneut zur Genehmigung vorzulegen. Für die Wiederholung der Offenlage ist ausdrücklich kein Beschluss eines politischen Gremiums notwendig.

 

Die vorgelegten Stellungnahmen und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).