Sitzung: 18.10.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2017/Amt 60/00510
Beschluss:
Den Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der
Abwägungstabelle zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
In dem Verfahren zur Aufstellung der 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wurde in der
Zeit vom 18.12.2015 bis 29.01.2016 die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchgeführt. Am 25.01.2016 fand im Rahmen einer
Bürgerversammlung die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Das
Verfahren wurde durch den Beschluss des Rates vom 06.07.2016 abgeschlossen.
Im darauffolgenden Genehmigungsverfahren wurde bei der Bezirksregierung
Köln festgestellt, dass flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen lediglich
im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren behandelt wurden. Aus diesem
Grunde ist die Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung des
Flächennutzungsplanverfahrens, ergänzt durch die o. g. Inhalte, erneut zu
beschließen.
Zudem bedarf das Verfahren einer wiederholten Offenlage, da die
Bezirksregierung Köln im Parallelverfahren einen separaten Umweltbericht
verlangt. Außerdem sind in der Bekanntmachung zur Offenlage die
umweltrechtlichen Belange nicht hinreichend konkret ausgeführt. Das Verfahren
ist diesbezüglich zu überarbeiten, wiederholt offenzulegen und im Anschluss
erneut zur Genehmigung vorzulegen. Für die Wiederholung der Offenlage ist
ausdrücklich kein Beschluss eines politischen Gremiums notwendig.
Die vorgelegten Stellungnahmen und die Beschlussvorschläge der
Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).