Sitzung: 18.10.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2017/Amt 60/00549
Beschluss:
a) Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage und der wiederholten Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b) Die
37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Horst
wird nebst Begründung vom 15.09.2017 beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
06. Oktober 2016 den Entwurf der 37. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg beschlossen.
Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg hat in der Zeit vom 18. Oktober 2016 –
17. November 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Zwischenzeitlich wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt,
dass in Parallelverfahren ein separater Umweltbericht für die
Flächennutzungsplanänderung vorzulegen sei. Außerdem seien in der
Bekanntmachung zur Offenlage die umweltrechtlichen Belange hinreichend zu
konkretisieren. Aus den vorgenannten Gründen erfolgte die Wiederholung der
Offenlage der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom
21. März 2017 bis 20. April 2017.
Die im Rahmen der Offenlage sowie der wiederholten Offenlage
fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die
Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage / wiederholten Offenlage“).
Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann
nunmehr beschlossen werden.