Beschluss:

a)      Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird      zugestimmt.

b)      Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Ho. 1 „Mühlenteichstraße/Wiesenstraße“ wird nebst Begründung vom 15.09.2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2016 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ho. 1 „Mühlenteichstraße/Wiesenstraße“ beschlossen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ho. 1 „Mühlenteichstraße/Wiesenstraße“ hat in der Zeit vom 18. Oktober 2016 – 17. November 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Ho. 1 „Mühlenteichstraße/Wiesenstraße“  kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.