Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zur weiteren Schriftführerin wird Frau Stadtamtfrau Bomanns bestellt.

 

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Diese Bestimmung gilt analog auch für Ausschüsse.

 

Der Bau- und Energieausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2014 den Beschäftigten Krings und den Stadtoberinspektor Mevissen zu Schriftführern bestellt. Anstelle des Stadtoberinspektors Mevissen soll nunmehr Stadtamtfrau Bomanns zur Schriftführerin bestellt werden.