Sitzung: 14.12.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 20/00579
Beschluss:
- Das vorliegende Konzept zur
Inanspruchnahme des Kreditkontingents aus dem Programm „NRW.BANK Gute
Schule 2020“ wird beschlossen.
- Das Konzept zur systematischen
Möglichkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse der städtischen
Schulgebäude wird zur Kenntnis genommen.
I. Konzept zur Inanspruchnahme der
Kreditkontingente aus dem Investitionsprogramm „NRW.BANK Gute Schule 2020“
Durch das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. 2016 S.
1154) in der zurzeit gültigen Fassung werden den Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK bis zu 2 Mrd. Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
zur Verfügung gestellt. Hierdurch soll gem. § 1 des Gesetzes über die Leistung
von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum
Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
(Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW.
2016 S. 1154) die Sanierung, Modernisierung und der Ausbau der baulichen und
digitalen kommunalen Schulinfrastruktur vorangetrieben werden.
Die Finanzierung erfolgt über Kreditkontingente welche bei der NRW.BANK
durch die Kommunen in Anspruch genommen werden können. Die hieraus sodann
resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen werden nach § 1 Abs. 1
Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen
vollständig durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Die Kredite
haben eine Laufzeit von 20 Jahren.
Die Verteilung des Gesamtkreditkontingentes auf die einzelnen Kommunen
erfolgt nach Maßgabe der Schlüsselzuweisungen bzw. der Schul- und
Bildungspauschale. Auf die Stadt Heinsberg entfällt demnach ein Anteil von
insgesamt 2.632.812,00 Euro, welcher sich zu vier gleichen Beträgen von jeweils
658.203,00 Euro auf die Jahre 2017 bis 2020 verteilt. Gem. § 2 Abs. 1
Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen werden nicht in Anspruch
genommene Kreditkontingente eines Jahres einmalig in das Folgejahr übertragen.
Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf
dieses Jahres.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Heinsberg vom 8. März 2017 hat die
Aufnahme von Krediten aus diesem Programm gegebenenfalls unter Vernachlässigung
der Vorgaben der Nachhaltigkeitssatzung zu erfolgen.
Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Kreditkontingentes ist gem. § 1
Abs. 2 Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen die Erstellung eines vom
Rat der Stadt zu beschließenden Konzeptes zur Inanspruchnahme der
Kreditkontingente. Weiterhin ist systematisch die Möglichkeit eines
leistungsfähigen Breitbandanschlusses der Schulgebäude zu prüfen. Hierüber ist
ebenfalls ein Konzept zu erstellen, über das der Rat zu informieren ist. Auf
die nachfolgenden Ausführungen unter Punkt II. wird diesbezüglich verwiesen.
Verwendet werden können die Mittel für die Sanierung, die Modernisierung
und den Ausbau der baulichen und der digitalen kommunalen Schulinfrastruktur (vgl.
§ 1 Abs. 1 Schuldendiensthilfegesetz
Nordrhein-Westfalen).
Auf der Basis einer umfassenden Analyse der vorhandenen
Schulinfrastruktur und der künftig erwarteten Schülerentwicklung wird das
Kreditkontingent der Stadt Heinsberg zur ggfls. anteiligen Finanzierung der
folgenden Maßnahmen eingesetzt:
Priorität |
Maßnahme |
Ausführungs-zeitraum |
Geschätzter Ausgabebedarf |
Fördermittel aus
dem Programm „Gute Schule 2020“ |
1. |
Sanierung der
Grundschule Heinsberg X. in 52525 Heinsberg-Karken, Holzgraben 21 |
2017 bis 2018 |
1.100.000,00 € |
425.000,00 € |
2. |
Sanierung der
Grundschule Heinsberg VI. in 52525 Heinsberg-Randerath, Hermannstraße 21 A |
2017 bis 2018 |
1.500.000,00 € |
700.000,00 € |
3. |
Ertüchtigung des
Schulhofes der Grundschule Heinsberg I. in 52525 Heinsberg, Westpromenade 60 |
2017 bis 2018 |
100.000,00 € |
100.000,00 € |
4. |
Errichtung von
Aufzügen in der Gesamtschule Heinsberg in 52525 Heinsberg-Oberbruch,
Parkstraße 21 |
2017 bis 2020 |
200.000,00 € |
200.000,00 € |
5. |
Einrichtung einer
Medieninfrastruktur an den städtischen Schulen |
2017 bis 2020 |
300.000,00 € |
300.000,00 € |
6. |
Sanierung der
Grundschule Heinsberg VII. in 52525 Heinsberg-Straeten, Waldhufenstraße 100 |
2017 bis 2020 |
864.000,00 € |
350.000,00 € |
7. |
Sanierung der
Grundschule Heinsberg V. in 52525 Heinsberg-Dremmen, Marienstraße 9 |
2017 bis 2020 |
619.800,00 € |
557.812,00 € |
Summen |
4.683.800,00 € |
2.632.812,00 € |
Die Reihenfolge der aufgeführten Maßnahmen entspricht der Priorisierung
der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahme.
II. Konzept über die
systematische Möglichkeit leistungsstarker Breitbandanschlüsse der städtischen
Schulgebäude
Gem. § 1 Abs. 2 Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen prüfen die
Kommunen systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen
Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung
dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige
Vertretungskörperschaft informiert wird.
Die Bedingungen in allen Schulstandorten sind umfassend untersucht
worden. Obwohl alle Schulgebäude durch die Gestellung eines kostenfreien
Telekommunikationsanschlusses (T-school-Anschluss) bereits aktuell über
Anschlüsse mit einer Leistung von 16 Mbit/s verfügen, wird der kontinuierliche
Ausbau der Breitbandanschlüsse vorangetrieben.
Alle Schulgebäude sind zwischenzeitlich an das Glasfasernetz
angeschlossen, jedoch ist die Infrastruktur innerhalb der jeweiligen Gebäude
noch nicht überall erstellt. Das soll perspektivisch bis zum Ende des Jahres
2018 sichergestellt werden. Sodann verfügen diese Schulen über eine Leistung
von mindestens 100 Mbit/s.
Die bestehende und geplante Kapazität an den jeweiligen Schulstandorten
ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Objekt |
DSL-Hausanschluss |
||
Kapazität |
vorhanden |
beantragt |
|
Grundschule Heinsberg |
250mbit |
X |
|
Grundschule Randerath |
200mbit |
X |
|
Grundschule Karken |
200mbit |
|
X |
Grundschule Straeten |
200mbit |
|
X |
Grundschule Kirchhoven |
200mbit |
|
X |
Grundschule Oberbruch |
100mbit |
X |
|
Grundschule Dremmen |
200mbit |
|
X |
Grundschule Schafhausen |
200mbit |
|
X |
Grundschule Grebben |
100mbit |
X |
|
Gesamtschule Oberbruch |
250mbit |
X |
|
Realschule Oberbruch |
250mbit |
X |
|