Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Das vorliegende Konzept zur Inanspruchnahme des Kreditkontingents aus dem Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ wird beschlossen.
  2. Das Konzept zur systematischen Möglichkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse der städtischen Schulgebäude wird zur Kenntnis genommen.

 


 

 

I. Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente aus dem Investitionsprogramm „NRW.BANK Gute Schule 2020“

 

Durch das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. 2016 S. 1154) in der zurzeit gültigen Fassung werden den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK bis zu 2 Mrd. Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Hierdurch soll gem. § 1 des Gesetzes über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. 2016 S. 1154) die Sanierung, Modernisierung und der Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur vorangetrieben werden.

 

Die Finanzierung erfolgt über Kreditkontingente welche bei der NRW.BANK durch die Kommunen in Anspruch genommen werden können. Die hieraus sodann resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen werden nach § 1 Abs. 1 Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen  vollständig durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Die Kredite haben eine Laufzeit von 20 Jahren.

 

Die Verteilung des Gesamtkreditkontingentes auf die einzelnen Kommunen erfolgt nach Maßgabe der Schlüsselzuweisungen bzw. der Schul- und Bildungspauschale. Auf die Stadt Heinsberg entfällt demnach ein Anteil von insgesamt 2.632.812,00 Euro, welcher sich zu vier gleichen Beträgen von jeweils 658.203,00 Euro auf die Jahre 2017 bis 2020 verteilt. Gem. § 2 Abs. 1 Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen werden nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente eines Jahres einmalig in das Folgejahr übertragen. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf dieses Jahres. 

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Heinsberg vom 8. März 2017 hat die Aufnahme von Krediten aus diesem Programm gegebenenfalls unter Vernachlässigung der Vorgaben der Nachhaltigkeitssatzung zu erfolgen.

 

Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Kreditkontingentes ist gem. § 1 Abs. 2 Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen die Erstellung eines vom Rat der Stadt zu beschließenden Konzeptes zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente. Weiterhin ist systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses der Schulgebäude zu prüfen. Hierüber ist ebenfalls ein Konzept zu erstellen, über das der Rat zu informieren ist. Auf die nachfolgenden Ausführungen unter Punkt II. wird diesbezüglich verwiesen.

 

Verwendet werden können die Mittel für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der baulichen und der digitalen kommunalen Schulinfrastruktur (vgl. § 1 Abs. 1  Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen).

 

Auf der Basis einer umfassenden Analyse der vorhandenen Schulinfrastruktur und der künftig erwarteten Schülerentwicklung wird das Kreditkontingent der Stadt Heinsberg zur ggfls. anteiligen Finanzierung der folgenden Maßnahmen eingesetzt:

 

Priorität

Maßnahme

Ausführungs-zeitraum

Geschätzter Ausgabebedarf

 

Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“

1.

Sanierung der Grundschule Heinsberg X. in 52525 Heinsberg-Karken, Holzgraben 21

2017 bis 2018

1.100.000,00 €

425.000,00 €

2.

Sanierung der Grundschule Heinsberg VI. in 52525 Heinsberg-Randerath, Hermannstraße 21 A

2017 bis 2018

1.500.000,00 €

700.000,00 €

3.

Ertüchtigung des Schulhofes der Grundschule Heinsberg I. in 52525 Heinsberg, Westpromenade 60

2017 bis 2018

100.000,00 €

100.000,00 €

4.

Errichtung von Aufzügen in der Gesamtschule Heinsberg in 52525 Heinsberg-Oberbruch, Parkstraße 21

2017 bis 2020

200.000,00 €

200.000,00 €

5.

Einrichtung einer Medieninfrastruktur an den städtischen Schulen

2017 bis 2020

300.000,00 €

300.000,00 €

6.

Sanierung der Grundschule Heinsberg VII. in 52525 Heinsberg-Straeten, Waldhufenstraße 100

2017 bis 2020

864.000,00 €

350.000,00 €

7.

Sanierung der Grundschule Heinsberg V. in 52525 Heinsberg-Dremmen, Marienstraße 9

2017 bis 2020

619.800,00 €

557.812,00 €

Summen

4.683.800,00 €

2.632.812,00 €

 

Die Reihenfolge der aufgeführten Maßnahmen entspricht der Priorisierung der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahme.

 

 

II. Konzept über die systematische Möglichkeit leistungsstarker Breitbandanschlüsse der städtischen Schulgebäude

 

Gem. § 1 Abs. 2 Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen prüfen die Kommunen systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird.

 

Die Bedingungen in allen Schulstandorten sind umfassend untersucht worden. Obwohl alle Schulgebäude durch die Gestellung eines kostenfreien Telekommunikationsanschlusses (T-school-Anschluss) bereits aktuell über Anschlüsse mit einer Leistung von 16 Mbit/s verfügen, wird der kontinuierliche Ausbau der Breitbandanschlüsse vorangetrieben.

 

Alle Schulgebäude sind zwischenzeitlich an das Glasfasernetz angeschlossen, jedoch ist die Infrastruktur innerhalb der jeweiligen Gebäude noch nicht überall erstellt. Das soll perspektivisch bis zum Ende des Jahres 2018 sichergestellt werden. Sodann verfügen diese Schulen über eine Leistung von mindestens 100 Mbit/s.

 

Die bestehende und geplante Kapazität an den jeweiligen Schulstandorten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Objekt

DSL-Hausanschluss

Kapazität

vorhanden

beantragt

Grundschule Heinsberg

250mbit

X

 

Grundschule Randerath

200mbit

X

 

Grundschule Karken

200mbit

 

X

Grundschule Straeten

200mbit

 

X

Grundschule Kirchhoven

200mbit

 

X

Grundschule Oberbruch

100mbit

X

 

Grundschule Dremmen

200mbit

 

X

Grundschule Schafhausen

200mbit

 

X

Grundschule Grebben

100mbit

X

 

Gesamtschule Oberbruch

250mbit

X

 

Realschule Oberbruch

250mbit

X