Sitzung: 14.12.2017 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 40/00584
Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, also
1.759,48 € zu gewähren. Der Zuschuss ist nach Vorlage der Rechnungen
auszuzahlen.
Die
Teileigentümerin des denkmalgeschützten Objektes „Horster Hof“ in Heinsberg-Unterbruch beantragt zu den
Kosten für notwendige Wandanschluss- und Anstricharbeiten einen Zuschuss aus
Mitteln der Denkmalpflege.
Die Kosten belaufen
sich gemäß den beiden vorgelegten Kostenvoranschlägen auf insgesamt 5.278,43 €.
Die vorgesehenen
Arbeiten wurden mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und sind
förderfähig.
Gemäß
Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung über die Projektförderung
(Denkmalförderungsprogramm 2017) sollen Zuschüsse an die Eigentümer
(Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 € nicht
überschreiten.