Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, also 1.759,48 € zu gewähren. Der Zuschuss ist nach Vorlage der Rechnungen auszuzahlen.

 


Die Teileigentümerin des denkmalgeschützten Objektes „Horster Hof“  in Heinsberg-Unterbruch beantragt zu den Kosten für notwendige Wandanschluss- und Anstricharbeiten einen Zuschuss aus Mitteln der Denkmalpflege.

 

Die Kosten belaufen sich gemäß den beiden vorgelegten Kostenvoranschlägen auf insgesamt 5.278,43 €.

 

Die vorgesehenen Arbeiten wurden mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt und sind förderfähig.

 

Gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung über die Projektförderung (Denkmalförderungsprogramm 2017) sollen Zuschüsse an die Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 € nicht überschreiten.