Sitzung: 14.12.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 10/00606
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen im Nordbereich der Stadt Heinsberg die Errichtung einer neuen (4-gruppigen) Kindertagesstätte in Heinsberg-Kempen auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule zu planen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, für den Standort einen Entwurf mit Kostenschätzung zu erstellen und sich um eine entsprechende Förderung zu bemühen.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 29. November 2017 hat nachfolgenden
Wortlaut:
Der Rat der Stadt Heinsberg möge beschließen, der Verwaltung den Auftrag zu
erteilen, zur Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen im Nordbereich der
Stadt Heinsberg die Errichtung einer neuen (4-gruppigen) Kindertagesstätte in
Heinsberg-Kempen auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule zu planen. Der Rat
der Stadt Heinsberg beauftragt die Verwaltung weiterhin, für den Standort einen
Entwurf mit Kostenschätzung zu erstellen und sich um eine entsprechende
Förderung zu bemühen.
Begründung:
Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11.2017 unter dem
Tagesordnungspunkt 2 – Beratung und Beschlussfassung des
Kindertagesstättenbedarfsplanes – erörtert,
besteht für den nördlichen Bereich der Stadt Heinsberg ab den Jahren
2019/2020 der Bedarf von ca. 80 zusätzlichen KITA-Plätzen.
Da sich die Grundschule in Heinsberg – Kempen im Besitz der Stadt Heinsberg
befindet und diese nicht mehr für den Unterricht innerhalb des Stadtgebietes
benötigt wird, bietet es sich aus Sicht der CDU-Fraktion an, nach erfolgtem
Rückbau des Schulgebäudes an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte zu
errichten.
Der Vorteil des Standortes liegt in der zentralen Lage zwischen den Orten
des nördlichen Stadtgebietes und der dadurch bedingten guten Erreichbarkeit für
die Eltern. Ein weiterer Vorteil liegt aus Sicht der CDU-Fraktion in einer
sinnvollen Nutzung des sich im Eigentum der Stadt Heinsberg befindlichen Grund
und Bodens. Ein sonst erforderlicher Neuerwerb würde durch diese Maßnahme
entfallen.
In der Sitzung erläuterte Stadtverordneter Brudermanns den Antrag für die
CDU-Fraktion.
Fraktionsübergreifend werden der Bedarf und die Notwendigkeit der Maßnahme
anerkannt. Diese seien auch im Kindertagesstättenbedarfsplan festgeschrieben.