Sitzung: 10.01.2018 Rat
Bürgermeister Dieder informierte den Rat über in Inhalt eines Erlasses
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW betreffend
zweisprachige Ortsschilder. Demnach könne die Übersetzung des Gemeindenamens in
eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvarietät eine zulässige
amtliche Zusatzbezeichnung der Gemeinde sein.