Bürgermeister Dieder informierte den Rat über in Inhalt eines Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW betreffend zweisprachige Ortsschilder. Demnach könne die Übersetzung des Gemeindenamens in eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvarietät eine zulässige amtliche Zusatzbezeichnung der Gemeinde sein.