Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg - „Aphoven – Start- und Landebahn Ultraleichtflugplatz“ nebst Begründung vom 10. September 2013 wird beschlossen.


Der Rat der Stadt Heinsberg hat am 17.10.2013 die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start- und Landebahn Ultraleichtflugplatz“ beschlossen.

 

Aufgrund eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 müssen ortsübliche Bekanntmachungen über die Auslegung eines Bauleitplanentwurfs auch schlagwortartige Informationen darüber enthalten, welche Umweltbelange in den verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden.

 

Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung in Absprache mit der Bezirksregierung Köln vereinbart, aus Gründen der Rechtssicherheit eine erneute Offenlage des Planentwurfes durchzuführen.

 

In der Bekanntmachung der erneuten Offenlage vom 20. Dezember 2014 erfolgte nunmehr ein Hinweis auf die umweltbezogenen Informationen sowie eine detaillierte Auflistung der relevanten Umweltbelange.

 

Die Vorschrift des § 4a Abs. 3 BauGB ermöglichte es, die erneute Offenlage angemessen zu verkürzen. Der unveränderte Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start- und Landebahn Ultraleichtflugplatz“ hat in der Zeit vom 05. - 21. Januar 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.

 

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start- und Landebahn Ultraleichtflugplatz“ kann nunmehr erneut beschlossen werden.

 

Stadtverordneter Nießen verblieb im Zuhörerraum und beteiligte sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.