Sitzung: 23.03.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00025
Beschluss:
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg - „Aphoven – Start- und Landebahn Ultraleichtflugplatz“ nebst Begründung vom 10. September 2013 wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Heinsberg hat am 17.10.2013 die 26.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start- und
Landebahn Ultraleichtflugplatz“ beschlossen.
Aufgrund eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichts
aus dem Jahre 2013 müssen ortsübliche Bekanntmachungen über die Auslegung eines
Bauleitplanentwurfs auch schlagwortartige Informationen darüber enthalten,
welche Umweltbelange in den verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden.
Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung in Absprache mit der Bezirksregierung Köln
vereinbart, aus Gründen der Rechtssicherheit eine erneute Offenlage des
Planentwurfes durchzuführen.
In der Bekanntmachung der erneuten Offenlage vom 20.
Dezember 2014 erfolgte nunmehr ein Hinweis auf die umweltbezogenen
Informationen sowie eine detaillierte Auflistung der relevanten Umweltbelange.
Die Vorschrift des § 4a Abs. 3 BauGB ermöglichte es,
die erneute Offenlage angemessen zu verkürzen. Der unveränderte Entwurf der 26.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start- und
Landebahn Ultraleichtflugplatz“ hat in der Zeit vom 05. - 21. Januar 2015 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg – „Aphoven – Start- und Landebahn Ultraleichtflugplatz“ kann nunmehr
erneut beschlossen werden.
Stadtverordneter Nießen verblieb im Zuhörerraum und
beteiligte sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.
Ohne weitere Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.