Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Heinsberg für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.

 

 


Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1.      des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2.      der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage

 

3.   des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

4.      der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung lag nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 11.01.2018 bis 28.02.2018 öffentlich aus.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg am 10.01.2018 allen Stadtverordneten zugeleitet worden.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 hat folgenden Wortlaut:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Heinsberg

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 106.666.872 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                               112.949.031 EUR

 

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                          99.114.900 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    104.170.840 EUR

 

dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                                  4.942.150 EUR

dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                                6.587.450 EUR

 

dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                             1.633.161 EUR

dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                            1.748.961 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.345.300 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 5.775.600 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 6.282.159 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A) auf                                                                                      320 v.H.

1.2 für die Grundstücke

      (Grundsteuer B) auf                                                                                      500 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                                     431 v.H.

 

 

 

 

Zur Haushaltssatzung nahmen Bürgermeister Dieder und die Fraktionsvorsitzenden

 

Herr Stadtverordneter Krichel                                  CDU-Fraktion

Herr Stadtverordneter Herberg                                              SPD-Fraktion

Herr Stadtverordneter Mispelbaum                      GRÜNE-Fraktion

Herr Stadtverordneter Stolz                                      FDP-Fraktion

Herr Stadtverordneter Schreinemacher                              FW-Fraktion

 

Stellung. Die Reden sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.