Sitzung: 28.02.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2017/Amt 20/00611
Beschluss:
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Heinsberg für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält
die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge
und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres,
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
3. des Höchstbetrages der Kredite zur
Liquiditätssicherung
4. der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über
die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der Haushaltssatzung lag nach vorheriger öffentlicher
Bekanntgabe in der Zeit vom 11.01.2018 bis 28.02.2018 öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen ist in der Sitzung
des Rates der Stadt Heinsberg am 10.01.2018 allen Stadtverordneten zugeleitet
worden.
Die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2018 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 106.666.872 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 112.949.031 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 99.114.900 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 104.170.840 EUR
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.942.150 EUR
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.587.450 EUR
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.633.161 EUR
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.748.961 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.345.300 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 5.775.600 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 6.282.159 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 431 v.H.
Zur Haushaltssatzung nahmen Bürgermeister Dieder und die Fraktionsvorsitzenden
Herr Stadtverordneter Krichel CDU-Fraktion
Herr Stadtverordneter Herberg SPD-Fraktion
Herr Stadtverordneter Mispelbaum GRÜNE-Fraktion
Herr Stadtverordneter Stolz FDP-Fraktion
Herr Stadtverordneter Schreinemacher FW-Fraktion
Stellung. Die Reden sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.