Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Wasserversorgungskonzept der Stadt Heinsberg wird beschlossen.

 

 


Gemäß § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) in der Fassung vom 08.07.2016 haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundene Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel. Nach einem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die Wasserversorgungskonzepte bis zum 30.06.2018 vorliegen.

 

Die Stadt Heinsberg hat die Stadtwerke Heinsberg GmbH mit der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung in ihrem Stadtgebiet betraut. Das vorliegende Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heinsberg erstellt.