Sitzung: 28.02.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Dez. III/00610
Beschluss:
Das Wasserversorgungskonzept der Stadt Heinsberg wird beschlossen.
Gemäß § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) in der Fassung vom
08.07.2016 haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der
öffentlichen Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand
und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept)
aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und
damit verbundene Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit
dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und
-aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der
Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu
den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den
Klimawandel. Nach einem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
sollen die Wasserversorgungskonzepte bis zum 30.06.2018 vorliegen.
Die Stadt Heinsberg hat die Stadtwerke Heinsberg GmbH mit der
leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung in ihrem Stadtgebiet betraut. Das
vorliegende Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heinsberg
erstellt.