Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Wortlaut:

 

In Ergänzung unseres bereits am 16.10.2016 gestellten Antrags zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung möchten wir hiermit eine weitere Maßnahme beantragen, die damit im Zusammenhang steht und die Beteiligung der Bürger*innen stärken kann.

 

Nach § 12 der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Diese Anregungen oder Beschwerden werden zunächst im Beschwerdeausschuss behandelt und dann im Regelfall mit einer Beschlussempfehlung an den Rat überwiesen.

 

Die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer hat dabei lediglich das Recht, die Beschwerde schriftlich einzureichen, nicht aber das Recht diese mündlich vor den beteiligten Gremien (Beschwerdeausschuss und Rat) zu erläutern, zu ergänzen oder eingehender zu erklären.

 

Wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, möchten der Beschwerdeführerin/dem Beschwerdeführer ein Rederecht in der betreffenden Beschwerdeausschusssitzung und der betreffenden Ratssitzung einräumen, um ihre/seine eingereichte Beschwerde zu verteidigen. Dieses Rederecht soll jeweils unmittelbar vor der Abstimmung im Beschwerdeausschuss als auch in der betreffenden Ratssitzung erteilt werden, in welcher die Beschwerde behandelt wird. Wurde eine Anregung oder Beschwerde in Gemeinschaft eingereicht, so ist aus der Gemeinschaft heraus eine Person zu bestimmen, die das Rederecht für die Gemeinschaft wahrnimmt.

 

Wir die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen deshalb folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Heinsberg möge beschließen, ein entsprechendes Rederecht – wie vorstehend dargelegt – für die Beschwerdeführerin/den Beschwerdeführer im betreffenden Beschwerdeausschuss und in der betreffenden Ratssitzung, in welcher die Beschwerde behandelt wird, einzuführen.

Der Rat weist die Verwaltung an, dieses Rederecht in die entsprechenden Satzungen aufzunehmen.

 

 

Stadtverordneter Mispelbaum erläuterte den Antrag der GRÜNE-Fraktion. Zum vorliegenden Antrag signalisierte Stadtverordneter Krichel die grundsätzliche Zustimmung der CDU-Fraktion. Allerdings solle die Rededauer zeitlich begrenzt, beispielsweise auf zehn Minuten, und das Rederecht nur für den Beschwerdeausschuss eingeführt werden. Diese Modifizierung fand das Einverständnis aller im Rat vertretenen Fraktionen.

 

Bürgermeister Dieder sagte zu, dass die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage erarbeiten werde.