Sitzung: 28.02.2018 Rat
Vorlage: 2018/Amt 10/00637
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Wortlaut:
In Ergänzung unseres bereits am 16.10.2016 gestellten Antrags zur
Verbesserung der Bürgerbeteiligung möchten wir hiermit eine weitere Maßnahme
beantragen, die damit im Zusammenhang steht und die Beteiligung der
Bürger*innen stärken kann.
Nach § 12 der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg hat jeder das Recht, sich
einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder
Beschwerden an den Rat zu wenden. Diese Anregungen oder Beschwerden werden
zunächst im Beschwerdeausschuss behandelt und dann im Regelfall mit einer
Beschlussempfehlung an den Rat überwiesen.
Die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer hat dabei lediglich das
Recht, die Beschwerde schriftlich
einzureichen, nicht aber das Recht diese mündlich
vor den beteiligten Gremien (Beschwerdeausschuss und Rat) zu erläutern, zu
ergänzen oder eingehender zu erklären.
Wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, möchten der
Beschwerdeführerin/dem Beschwerdeführer ein Rederecht in der betreffenden
Beschwerdeausschusssitzung und der betreffenden Ratssitzung einräumen, um
ihre/seine eingereichte Beschwerde zu verteidigen. Dieses Rederecht soll
jeweils unmittelbar vor der Abstimmung im Beschwerdeausschuss als auch in der
betreffenden Ratssitzung erteilt werden, in welcher die Beschwerde behandelt
wird. Wurde eine Anregung oder Beschwerde in Gemeinschaft eingereicht, so ist
aus der Gemeinschaft heraus eine Person zu bestimmen, die das Rederecht für die
Gemeinschaft wahrnimmt.
Wir die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen deshalb folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Heinsberg möge beschließen, ein entsprechendes
Rederecht – wie vorstehend dargelegt – für die Beschwerdeführerin/den
Beschwerdeführer im betreffenden Beschwerdeausschuss und in der betreffenden
Ratssitzung, in welcher die Beschwerde behandelt wird, einzuführen.
Der Rat weist die Verwaltung an, dieses Rederecht in die entsprechenden
Satzungen aufzunehmen.
Stadtverordneter Mispelbaum erläuterte den Antrag der GRÜNE-Fraktion.
Zum vorliegenden Antrag signalisierte Stadtverordneter Krichel die grundsätzliche
Zustimmung der CDU-Fraktion. Allerdings solle die Rededauer zeitlich begrenzt,
beispielsweise auf zehn Minuten, und das Rederecht nur für den
Beschwerdeausschuss eingeführt werden. Diese Modifizierung fand das
Einverständnis aller im Rat vertretenen Fraktionen.
Bürgermeister Dieder sagte zu, dass die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage erarbeiten werde.