Beschluss:

 

a)   Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.

 

b)   Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen wird zugestimmt.

 


In dem Verfahren zur Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg, Stadtteil Kirchhoven, ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung“). Hierbei sind nur die für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zutreffenden Äußerungen relevant.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Tagesordnungspunkte 1-4 in einem sachlichen Zusammenhang stünden und schlug daher vor, die Beratung diese Tagesordnungspunkte zusammenzufassen. Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Stadtverordneter Mispelbaum stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, die Tagesordnungspunkte 1-4 von der Tagesordnung abzusetzen. Die Ausschussmitglieder hätten nicht ausreichend Zeit gehabt, sich mit der Thematik der Tagesordnungspunkte zu befassen und es sei erforderlich, die Bürger und die Bürgerinitiative über die weitere Vorgehensweise erneut zu unterrichten.

 

Der Antrag wurde bei 3 Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Nach reger Diskussion erfolgte die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).