Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Aphoven – Am Aphover Steg“ wird nebst Begründung vom 16. März 2018 beschlossen.

 


 

 

Es  ist  beabsichtigt,  auf der bisher nicht baulich genutzten Fläche nördlich der Straße „Am Aphover Steg“ und westlich der Talstraße eine einzeilige Straßenrandbebauung zu ermöglichen. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle bereits Wohnbaufläche aus. Eine Flächennutzungsplanänderung ist daher nicht notwendig.

Durch die Errichtung von umgebungstypischen Wohngebäuden in lockerer Bauweise wird das Ziel verfolgt, die Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs unter Berücksichtigung der örtlichen Wohnbedürfnisse zu verwirklichen.

Zudem gewährleistet die Planung eine geordnete städtebauliche Entwicklung am nordwestlichen Ortsrand von Aphoven.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.