Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)  Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ nebst     Begründung vom 06. März 2015 wird beschlossen.

 

b)  Die Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark        Kirchhoven“ nebst Begründung vom 06. März 2015 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Da die Thematik bereits unter Tagesordnungspunkt 1 ausgiebig erörtert wurde, erfolgte ohne weitere Aussprache die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).