Sitzung: 25.04.2018 Rat
Vorlage: 2018/Amt 10/00647
Der Antrag der FW-Fraktion in der durch Tischvorlage modifizierten Form
hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksregierung und das Land NRW haben erkennen lassen, dass die
Ausweisung von neuen Gewerbegebieten zukünftig nur noch möglich ist, wenn diese
interkommunalen Charakter haben. Also von mindestens 2 Kommunen initiiert
werden. Weiterhin gibt es Hinweise der Bezirksregierung solche Gewerbegebiete
bevorzugt entlang der BAB A46 und in Verlängerung der B56n auszuweisen. Hierfür
kämen bei der Stadt Heinsberg nur Flächen in Frage an der Grenze zur Stadt
Hückelhoven und der Gemeinde Gangelt. Der Bereich zur Stadt Hückelhoven
befindet sich in den Feucht- und Nassgebieten von Rur, Erlenbach und Wurm und
scheidet aus diesem Grund aus.
Der Bereich zur Gemeinde Gangelt kennzeichnet sich durch eine freie
landwirtschaftlich genutzte Fläche. Genau in diesem Bereich befindet sich die
Abfahrt der B56n „Waldenrath-Birgden“.
Wir stellen daher hier den 1. Antrag: Die Verwaltung soll die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und dem Rat
mitteilen, welche notwendig sind um an dieser Stelle gemeinsam mit der Gemeinde
Gangelt ein Gewerbegebiet auszuweisen. Die Verwaltung der Stadt soll Kontakt
mit der Verwaltung der Gemeinde Gangelt aufnehmen um die Bereitschaft für ein
solches Gewerbegebiet abzuklären.
Die Gemeinde Waldfeucht ist von der vorg. Abfahrt der B56n in Luftlinie
ca. 1200 m entfernt. Diese kann in die Überlegung für ein interkommunales
Gewerbegebiet einbezogen werden. Ein solches Gebiet würde dann schon von 3
Kommunen initiiert.
Wir stellen daher hier den 2. Antrag: Die Verwaltung soll die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und dem Rat
mitteilen, welche notwendig sind um an dieser Stelle gemeinsam mit der Gemeinde
Gangelt und der Gemeinde Waldfeucht ein Gewerbegebiet auszuweisen. Die
Verwaltung der Stadt soll Kontakt mit der Verwaltung der Gemeinde Waldfeucht
aufnehmen um die Bereitschaft für ein solches Gewerbegebiet abzuklären.
Die Bezirksregierung Köln und die Landesregierung haben bei der
zukünftigen Ausweisung von Gewerbegebieten auch die Landkreise in die Pflicht
genommen.
Wir stellen daher hier den 3. Antrag: Die Verwaltung soll Kontakt mit der Kreisverwaltung aufnehmen und die
Bereitschaft zur Schaffung eines Kreisgewerbegebietes an dieser Stelle klären
oder ersatzweise die Beteiligung an einem interkommunalen Gewerbegeiet
abfragen.
Ergänzung:
Weiterhin soll Kontakt mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des
Kreises Heinsberg aufgenommen werden um eine mögliche Unterstützung für die
Schaffung von interkommunalen Gewerbegebieten der Stadt Heinsberg mit
benachbarten Kommunen, auch die den Niederlanden, abzuklären.
4. Ergänzungsantrag:
Sollte zum Antrag 1. und 2.
kein Konsens mit den beteiligten Gemeinden erzielt werden, soll die Verwaltung
Kontakt mit der Stadt Geilenkirchen aufnehmen um zu klären, ob Interesse an
einem interkommunalen Gewerbegebiet zwischen Geilenkirchen und Heinsberg im
Bereich zwischen den Ortslagen Uetterath und Tripsrath besteht.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläuterte Stadtverordneter Schreinemacher den Antrag seiner Fraktion.
Sodann ergriff Bürgermeister Dieder das Wort und wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits mit der Aufstellung eines neuen Regionalplans befasst sei. Unter der Federführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg werde eine Einigung auf Kreisebene angestrebt. Im Rahmen dieser Gespräche werde das gesamte Stadtgebiet berücksichtigt, eine Festlegung auf vorab definierte Bereiche sei kontraproduktiv.
Stadtverordneter Schreinemacher betonte, dass der vorliegende Antrag der FW-Fraktion als offener Prüfauftrag zu verstehen sei und keine Reihenfolge definiere. Angesichts der Ausführungen des Bürgermeisters zog er aber den Antrag der FW-Fraktion unter Hinweis auf eine zu erwartende Berichterstattung über den Fortgang des Verfahrens zurück.