Der Antrag der FW-Fraktion in der durch Tischvorlage modifizierten Form hat folgenden Wortlaut:

 

Die Bezirksregierung und das Land NRW haben erkennen lassen, dass die Ausweisung von neuen Gewerbegebieten zukünftig nur noch möglich ist, wenn diese interkommunalen Charakter haben. Also von mindestens 2 Kommunen initiiert werden. Weiterhin gibt es Hinweise der Bezirksregierung solche Gewerbegebiete bevorzugt entlang der BAB A46 und in Verlängerung der B56n auszuweisen. Hierfür kämen bei der Stadt Heinsberg nur Flächen in Frage an der Grenze zur Stadt Hückelhoven und der Gemeinde Gangelt. Der Bereich zur Stadt Hückelhoven befindet sich in den Feucht- und Nassgebieten von Rur, Erlenbach und Wurm und scheidet aus diesem Grund aus.

Der Bereich zur Gemeinde Gangelt kennzeichnet sich durch eine freie landwirtschaftlich genutzte Fläche. Genau in diesem Bereich befindet sich die Abfahrt der B56n „Waldenrath-Birgden“.

 

Wir stellen daher hier den 1. Antrag: Die Verwaltung soll die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und dem Rat mitteilen, welche notwendig sind um an dieser Stelle gemeinsam mit der Gemeinde Gangelt ein Gewerbegebiet auszuweisen. Die Verwaltung der Stadt soll Kontakt mit der Verwaltung der Gemeinde Gangelt aufnehmen um die Bereitschaft für ein solches Gewerbegebiet abzuklären.

 

Die Gemeinde Waldfeucht ist von der vorg. Abfahrt der B56n in Luftlinie ca. 1200 m entfernt. Diese kann in die Überlegung für ein interkommunales Gewerbegebiet einbezogen werden. Ein solches Gebiet würde dann schon von 3 Kommunen initiiert.

 

Wir stellen daher hier den 2. Antrag: Die Verwaltung soll die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und dem Rat mitteilen, welche notwendig sind um an dieser Stelle gemeinsam mit der Gemeinde Gangelt und der Gemeinde Waldfeucht ein Gewerbegebiet auszuweisen. Die Verwaltung der Stadt soll Kontakt mit der Verwaltung der Gemeinde Waldfeucht aufnehmen um die Bereitschaft für ein solches Gewerbegebiet abzuklären.

 

Die Bezirksregierung Köln und die Landesregierung haben bei der zukünftigen Ausweisung von Gewerbegebieten auch die Landkreise in die Pflicht genommen.

Wir stellen daher hier den 3. Antrag: Die Verwaltung soll Kontakt mit der Kreisverwaltung aufnehmen und die Bereitschaft zur Schaffung eines Kreisgewerbegebietes an dieser Stelle klären oder ersatzweise die Beteiligung an einem interkommunalen Gewerbegeiet abfragen.

 

 

Ergänzung:

Weiterhin soll Kontakt mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg aufgenommen werden um eine mögliche Unterstützung für die Schaffung von interkommunalen Gewerbegebieten der Stadt Heinsberg mit benachbarten Kommunen, auch die den Niederlanden, abzuklären.

 

4. Ergänzungsantrag:

Sollte zum Antrag 1. und 2. kein Konsens mit den beteiligten Gemeinden erzielt werden, soll die Verwaltung Kontakt mit der Stadt Geilenkirchen aufnehmen um zu klären, ob Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet zwischen Geilenkirchen und Heinsberg im Bereich zwischen den Ortslagen Uetterath und Tripsrath besteht.

 

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläuterte Stadtverordneter Schreinemacher den Antrag seiner Fraktion.

Sodann ergriff Bürgermeister Dieder das Wort und wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits mit der Aufstellung eines neuen Regionalplans befasst sei. Unter der Federführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg werde eine Einigung auf Kreisebene angestrebt. Im Rahmen dieser Gespräche werde das gesamte Stadtgebiet berücksichtigt, eine Festlegung auf vorab definierte Bereiche sei kontraproduktiv.

Stadtverordneter Schreinemacher betonte, dass der vorliegende Antrag der FW-Fraktion als offener Prüfauftrag zu verstehen sei und keine Reihenfolge definiere. Angesichts der Ausführungen des Bürgermeisters zog er aber den Antrag der FW-Fraktion unter Hinweis auf eine zu erwartende Berichterstattung über den Fortgang des Verfahrens zurück.