Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 25

Zur Abstimmung gestellter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Heinsberg beschließt, dass auf stadteigenen Grundstücken und Grundstücken stadteigener Betriebe, keine glyphosathaltigen Herbizide  ab dem 01. Jan. 2018 eingesetzt werden dürfen.

 


Der Antrag der FW-Fraktion hat folgenden Wortlaut:

 

Glyphosat, bekannt unter dem Handelsnamen „Roundap“, ist das weltweit meist verkaufte Breitbandherbizid, das auch von Landwirten bei uns eingesetzt wird. In verschiedenen Regionen Lateinamerikas mit Glyphosatanwendung gibt es eine erhöhte Rate an Fehlgeburten, Fehlbildungen bei Neugeborenen und Krebserkrankungen, die einen Zusammenhang nahelegen.

 

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat internationale Glyphosatstudien ausgewertet und stuft das Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Prof. Andreas Kortenkamp, anerkannter Human-Toxikologe von der Brunel University London betonte die Seriosität dieser Einschätzung und fordert die zuständigen EU-Behörden auf, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher einzuleiten.

Im Zuge der Diskussion um gesundheitliche Risiken hat das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz bereits im Juli 2015 den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf öffentlichen Flächen verboten.

Neben den direkten Risiken für Menschen trägt das Herbizid verstärkt zum Artensterben bei, da durch das Abtöten der Beikräuter vielen Insekten und damit auch den Feldvogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen wird. Das Niederwild (Hase, Fasan, Rehe) ist in unserer Kommune in hohem Maße betroffen.

 

Von gemeindeeigenen Grundstücken darf keine Glyphosatgefahr ausgehen. Die stadteigenen Betriebe sollen keine Glyphosatprodukte verwenden (wenn das nicht schon der Fall ist). Unternehmen, die Pflegeverträge für Grün-, Sport-, Verkehrs- und sonstige Flächen haben, sollen zukünftig vertraglich zum Glyphosatverzicht verpflichtet werden.

 

Wir stellen daher den Antrag: Der Rat der Stadt Heinsberg beschließt, dass auf stadteigenen Grundstücken und Grundstücken stadteigener Betriebe, keine glyphosathaltigen Herbizide ab dem 01. Jan. 2018 eingesetzt werden dürfen.

 

Außerdem sollte die Verwaltung eine Erhebung starten, aus der hervor geht, welche Mengen solcher Herbizide von Landwirten und sonstiger Landschaftsbetriebe auf Heinsberger Äcker, Wiesen und sonstiger Freiflächen verwendet wird.

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläuterte Stadtverordneter Schreinemacher den Antrag seiner Fraktion. Bürgermeister Dieder erklärte, dass Glyphosat nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen aufgebracht werde. Er verwies darüber hinaus auf ein anstehendes Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene, das eine allgemeine Regelung anstrebe. Die CDU-Fraktion sprach sich dafür aus, diesem Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen zu wollen und verneinte infolge dessen die Unterstützung des vorliegenden Antrags. Die Fraktionen von SPD, GRÜNE und FDP sahen indes keine Notwendigkeit, eine abwartende Haltung einzunehmen. Der Regelungsgehalt des Gesetzgebungsverfahrens sei ungewiss. Überdies beziehe sich der vorliegende Antrag nur auf stadteigene Grundstücke, für die ein entsprechendes Verbot bewirkt werden solle.

 

Hinsichtlich der gewünschten Erhebung von Daten über die Aufbringung von Herbiziden auf Äcker, Wiesen und sonstiger Freiflächen im Stadtgebiet Heinsberg machte Bürgermeister Dieder deutlich, dass die Verwaltung hier keine Informationen bereitstellen könne. Diese seien evtl. über die Landwirtschaftskammer zu beziehen, eine Auskunftspflicht bestehe allerdings nicht.