Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Heinsberg wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat sich in seiner Sitzung am 28. Februar 2018 für  ein Rederecht des Beschwerdeführers in der betreffenden Beschwerdeausschusssitzung ausgesprochen. Die Umsetzung bedingt eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg.

 

Dem Handlungsauftrag folgend bringt die Verwaltung die in der Anlage beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Heinsberg in den Rat ein. Dem Antragsteller soll danach in den Sitzungen des Beschwerdeausschusses Gelegenheit gegeben werden, sein Anliegen mündlich zu erläutern. Das Rederecht wird dem Antragsteller zu Beginn des betreffenden Tagesordnungspunktes gewährt und auf eine maximale Redezeit von zehn Minuten beschränkt.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung kann die Änderung der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.