Sitzung: 25.04.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 10/00649
Beschluss:
Die Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Heinsberg wird
beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Der Rat der Stadt Heinsberg hat sich in seiner Sitzung am 28. Februar
2018 für ein Rederecht des Beschwerdeführers
in der betreffenden Beschwerdeausschusssitzung ausgesprochen. Die Umsetzung
bedingt eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg.
Dem Handlungsauftrag folgend bringt die Verwaltung die in der Anlage
beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Heinsberg in den
Rat ein. Dem Antragsteller soll danach in den Sitzungen des
Beschwerdeausschusses Gelegenheit gegeben werden, sein Anliegen mündlich zu
erläutern. Das Rederecht wird dem Antragsteller zu Beginn des betreffenden
Tagesordnungspunktes gewährt und auf eine maximale Redezeit von zehn Minuten
beschränkt.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung kann die Änderung der Hauptsatzung
nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.