Der Ausschussvorsitz im Wahlprüfungsausschuss ist durch die Mandatsniederlegung der Stadtverordneten Birgit Ummelmann neu zu regeln. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, so bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger, vgl. § 58 Abs. 5 GO.

 

Die GRÜNE-Fraktion benennt Herrn Helmut Ummelmann zum Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses.