Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Befangen: 7

Beschluss:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil der Niederschrift.

 

 


Die Stadt Heinsberg hat in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen (§§ 36, 77 GVG) aufzustellen.

 

Aufgrund der auf die Bekanntmachung vom 09.12.2017 eingegangenen Bewerbungen aus der Bevölkerung und der von den Ratsfraktionen vorgeschlagenen interessierten Personen wurde die vorliegende Vorschlagsliste erstellt.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 


Die Stadtverordneten Deußen, Kehren, Lintzen, Mispelbaum, Reiners, Storms  und Wellens beteiligten sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung. Sie nahmen im Zuhörerbereich Platz.