Sitzung: 23.03.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00036
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b) Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird nebst
Begründung vom 03. März 2015 beschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig empfahl
der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bei einer Gegenstimme dem Rat der Stadt
Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung
zuzustimmen. Der Rat wird in seiner Sitzung am 22. April 2015 über die
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 08.
Dezember 2014 den Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ beschlossen.
Der
Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in
der Zeit vom 05. Januar 2015 - 13. Februar 2015 zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung
und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen“ kann nunmehr beschlossen werden.
Vor
Eintritt in den Tagesordnungspunkt 5 erklärte sich Stadtverordneter Nießen für
befangen. Er nahm im Zuhörerraum Platz und beteiligte sich weder an der
Beratung noch an der Beschlussfassung.
Stadtverordneter
Schreimacher stellte für die Fraktion Freie Wähler – FW den Antrag, die
Tagesordnungspunkte 5, 15 und 16 von der Tagesordnung abzusetzen, da die
Ausschussmitglieder nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, sich intensiv mit den
Anlagen der Sitzungsvorlage auseinanderzusetzen.
Der
Antrag wurde bei 1 Ja-Stimme und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Sodann
stellte Stadtverordneter Schreinemacher für die Fraktion Freie Wähler – FW den
Antrag, die Ausweisung der Teilfläche 3 (Waldenrath-Straeten) aus dem Verfahren
herauszunehmen und darüber gesondert abstimmen zu lassen.
Ltd.
Stadtrechtsdirektor Schönleber teilte daraufhin mit, dass dies nicht möglich
sei, da es sich bei allen vier Konzentrationsflächen um ein zusammenhängendes
Flächennutzungsplanänderungsverfahren handele. Die ursprünglich angedachte
Ausweisung einzelner Flächen in jeweils einzelnen
Flächennutzungsplanänderungs-verfahren sei von der Bezirksregierung als nicht
zulässig zurückgewiesen worden. Daher müsse der Antrag dahingehend modifiziert
werden, dass das gesamte Verfahren unterbrochen bzw. beendet werden müsse.
Daraufhin
stellte Stadtverordneter Schreinemacher für die Fraktion Freie Wähler – FW den
Antrag, das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ zu unterbrechen, da er
gegen die Ausweisung der Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) sei.
Der
Antrag wurde bei 1 Ja-Stimme und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Nach reger Diskussion erfolgte anschließend die
Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).