Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)    Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird nebst Begründung vom 03. März 2015 beschlossen.

 


Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig empfahl der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bei einer Gegenstimme dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Der Rat wird in seiner Sitzung am 22. April 2015 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 den Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ beschlossen.

 

Der Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in der Zeit vom 05. Januar 2015 - 13. Februar 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ kann nunmehr beschlossen werden.

 

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 5 erklärte sich Stadtverordneter Nießen für befangen. Er nahm im Zuhörerraum Platz und beteiligte sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.

 

Stadtverordneter Schreimacher stellte für die Fraktion Freie Wähler – FW den Antrag, die Tagesordnungspunkte 5, 15 und 16 von der Tagesordnung abzusetzen, da die Ausschussmitglieder nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, sich intensiv mit den Anlagen der Sitzungsvorlage auseinanderzusetzen.

 

Der Antrag wurde bei 1 Ja-Stimme und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann stellte Stadtverordneter Schreinemacher für die Fraktion Freie Wähler – FW den Antrag, die Ausweisung der Teilfläche 3 (Waldenrath-Straeten) aus dem Verfahren herauszunehmen und darüber gesondert abstimmen zu lassen.

 

Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber teilte daraufhin mit, dass dies nicht möglich sei, da es sich bei allen vier Konzentrationsflächen um ein zusammenhängendes Flächennutzungsplanänderungsverfahren handele. Die ursprünglich angedachte Ausweisung einzelner Flächen in jeweils einzelnen Flächennutzungsplanänderungs-verfahren sei von der Bezirksregierung als nicht zulässig zurückgewiesen worden. Daher müsse der Antrag dahingehend modifiziert werden, dass das gesamte Verfahren unterbrochen bzw. beendet werden müsse.

 

Daraufhin stellte Stadtverordneter Schreinemacher für die Fraktion Freie Wähler – FW den Antrag, das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ zu unterbrechen, da er gegen die Ausweisung der Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) sei.

 

Der Antrag wurde bei 1 Ja-Stimme und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Nach reger Diskussion erfolgte anschließend die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).