Sitzung: 23.03.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00038
Beschluss:
Es
wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von vier
Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der
Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) vorbehaltlich des Beschlusses des
Rates der Stadt Heinsberg zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der
Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.
Die
Firma Energiekontor AG mit Sitz in Bremen hat am 18.12.2014 beim Kreis
Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den
Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) in der Teilfläche 3
(Heinsberg-Waldenrath) der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen
der Stadt Heinsberg beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige
Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mit
Verfügung vom 02. Februar 2015 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den
Antrag mit der Bitte um Stellungnahme,
insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.
Die
geplanten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 3 der geplanten
Konzentrationszone, die im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
dargestellt werden soll. Das Verfahren der 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ ist noch
nicht abgeschlossen.
Daher
sollte eine Zustimmung mit dem Vorbehalt des abschließenden Ratsbeschlusses
sowie der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die
Bezirksregierung versehen werden.
Vor
Eintritt in den Tagesordnungspunkt 15 erklärte sich Stadtverordneter Nießen für
befangen. Er nahm im Zuhörerraum Platz und beteiligte sich weder an der
Beratung noch an der Beschlussfassung.
Nach
kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.