Beschluss:

 

Es wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Heinsberg zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.

 


 

Die Firma Energiekontor AG mit Sitz in Bremen hat am 18.12.2014 beim Kreis Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) in der Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen der Stadt Heinsberg beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Mit Verfügung vom 02. Februar 2015 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den Antrag  mit der Bitte um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.

 

Die geplanten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 3 der geplanten Konzentrationszone, die im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt werden soll. Das Verfahren der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ ist noch nicht abgeschlossen.

 

Daher sollte eine Zustimmung mit dem Vorbehalt des abschließenden Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung versehen werden.

 

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 15 erklärte sich Stadtverordneter Nießen für befangen. Er nahm im Zuhörerraum Platz und beteiligte sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.