Sitzung: 23.03.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00039
Beschluss:
Es
wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von drei
Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der
Teilfläche 1 (Heinsberg-Laffeld/Pütt) vorbehaltlich des Beschlusses des
Rates der Stadt Heinsberg zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der
Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.
Die
Firma BMR Windenergie GmbH& Co. KG mit Sitz in Hückelhoven hat am
04.12.2014 beim Kreis Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde
die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in der
Teilfläche 1 (Heinsberg-Laffeld/Pütt) der geplanten Konzentrationszone für
Windenergieanlagen der Stadt Heinsberg beantragt. Es handelt sich um
genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mit
Verfügung vom 10. Februar 2015 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den
Antrag mit der Bitte um Stellungnahme,
insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.
Die
geplanten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 1 der geplanten
Konzentrationszone, die im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
dargestellt werden soll. Das Verfahren der 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes ‚Konzentrationszone für Windenergieanlagen‘ ist noch
nicht abgeschlossen.
Daher
sollte eine Zustimmung mit dem Vorbehalt des abschließenden Ratsbeschlusses
sowie der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die
Bezirksregierung versehen werden.
Stadtverordneter
Nießen verblieb im Zuhörerraum und beteiligte sich weder an der Beratung noch
an der Beschlussfassung.
Nach
kurzer Aussprache wurde sodann über den Beschlussvorschlag abgestimmt.