Beschluss:

 

Es wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der Teilfläche 1 (Heinsberg-Laffeld/Pütt) vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Heinsberg zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.

 


Die Firma BMR Windenergie GmbH& Co. KG mit Sitz in Hückelhoven hat am 04.12.2014 beim Kreis Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Teilfläche 1 (Heinsberg-Laffeld/Pütt) der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen der Stadt Heinsberg beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Mit Verfügung vom 10. Februar 2015 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den Antrag  mit der Bitte um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.

 

Die geplanten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 1 der geplanten Konzentrationszone, die im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt werden soll. Das Verfahren der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Konzentrationszone für Windenergieanlagen‘ ist noch nicht abgeschlossen.

 

Daher sollte eine Zustimmung mit dem Vorbehalt des abschließenden Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung versehen werden.

 

Stadtverordneter Nießen verblieb im Zuhörerraum und beteiligte sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.

 

Nach kurzer Aussprache wurde sodann über den Beschlussvorschlag abgestimmt.