Sitzung: 30.05.2018 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 40/00699
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, die Zuschüsse an die kulturellen Vereine für das Jahr 2018 entsprechend der Regelung des Vorjahres zu verteilen.
Die Zuschussgewährung an kulturelle Vereine in Form von Pauschalbeträgen
beruht auf einen Grundsatzbeschluss des Kulturausschusses der Stadt Heinsberg
vom 11. Dezember 1972 und wird seither praktiziert.
Mit Einführung des Euro beschloss der Schul- und Kulturausschuss am 27.
Juni 2002, folgende Zuschüsse an kulturelle Vereine zu bewilligen, die in ihrer
Höhe bislang nicht geändert wurden:
a) Kirchenchöre 75,00 €
b)
Gesangvereine 150,00
€
c)
Instrumentalvereine 300,00
€
d)
Spielmannszüge,
Trommler- u. Pfeifercorps 187,50
€
mit Instrumentalbesetzung 300,00
€
e)
Schützenbruderschaften 150,00
€
f)
Karnevalsvereine 150,00
€
g)
Mandolinenclub 150,00
€
h)
Junges-Musical-Theater 150,00
€
i)
Theatervereine 75,00 €
Eine Übersicht über die im Jahr 2017 bewilligten Zuschüsse war der
Einladung beigefügt.
Der Zuschuss an den
Evangelischen Kirchenchor Heinsberg entfällt, da sich der Verein aufgelöst hat.
Ansonsten wird vorgeschlagen, die Zuschüsse wie im Jahr 2017 zu verteilen. Eventuell zu berücksichtigende Veränderungen, wie z. B. Vereinsauflösungen oder Fusionen wurden von den Vereinen nicht mitgeteilt und sind auch nicht bekannt.