Sitzung: 30.05.2018 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 40/00700
Beschluss:
Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
der
Gründung des „Gesamtschulzweckverbandes Heinsberg-Waldfeucht“ zuzustimmen,
b)
der im
Entwurf vorliegenden Satzung des Gesamtschulzweckverbandes Heinsberg-Waldfeucht
zuzustimmen (redaktionelle Änderungen der Satzung, die die Satzungsregelungen
nicht wesentlich verändern, sind zulässig),
c)
5 in
die Verbandsversammlung des Gesamtschulzweckverbandes zu entsendende Vertreter der Stadt Heinsberg zu benennen.
In der gemeinsamen Sitzung der Schul- und Kulturausschüsse der Stadt
Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht am 12.06.2017 (TOP 1) wurden die
Verwaltungen beauftragt, die Gründung eines Gesamtschulzweckverbandes und den
Entwurf einer Zweckverbandssatzung
vorzubereiten.
Der Rat der Stadt Heinsberg beschloss in seiner Sitzung am 05.07.2017
(TOP 4) auf der Basis der vorliegenden Schulentwicklungsplanung und auf
Empfehlung des Schul- und Kulturausschusses, vorbehaltlich der Genehmigung der
Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht), im Schulgebäude der auslaufenden
Sekundarschule Haaren in der Gemeinde Waldfeucht zum Schuljahr 2018/2019 einen Teilstandort
der Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten und nach Vorliegen der
schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung einen Gesamtschulzweckverband
Heinsberg-Waldfeucht (zukünftiger Schulträger) zu gründen und eine
Zweckverbandssatzung zu erarbeiten.
Mit der erfolgreichen Durchführung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens
ist der Gesamtschulteilstandort Waldfeucht-Haaren ohne jeden weiteren
rechtlichen Vorbehalt gegründet. Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom
13.02.2018 wurde die erfolgreiche Errichtung des zweizügigen
Gesamtschulteilstandortes bestätigt. Der Teilstandort (Hauptstandort) in
Heinsberg-Oberbruch richtet im kommenden Schuljahr 2018/2019 insgesamt 4 Züge
in der Eingangsklasse 5 ein.
Gemeinsam mit der Gemeinde Waldfeucht als weiterem Zweckverbandsmitglied
wurde der Satzungsentwurf, der der Einladung beigefügt war, erarbeitet. Der Entwurf wurde an die
Mustersatzung für Schulzweckverbände des Nordrhein-Westfälischen Städte- und
Gemeindebundes angelehnt und entspricht in weiten Teilen, insbesondere bei der
Finanzierung der Zweckverbandsumlage, den Regelungen in der Satzung des
seinerzeitigen Förderschulzweckverbandes.
Die in die Verbandsversammlung des Gesamtschulzweckverbandes zu
entsendenden Vertreter der Stadt Heinsberg sind vom Rat der Stadt Heinsberg zu
benennen (separate Beschlussfassung).
Weitere Einzelheiten können dem Satzungsentwurf entnommen werden.
Im Falle eines Zweckverbandes werden die Befugnisse der Aufsichtsbehörde von der zuständigen Schulaufsicht (Bezirksregierung) im Einvernehmen mit der Kommunalaufsichtsbehörde wahrgenommen. Die Zweckverbandssatzung ist daher der Bezirksregierung über die Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Eine erste Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Kommunalaufsicht hat bereits stattgefunden. Die Anregungen der Kommunalaufsicht wurden in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Soweit es in Folge des förmlichen Genehmigungsverfahrens zu unwesentlichen Änderungen des Satzungsentwurfs kommt, sollte hierüber nicht erneut beraten und beschlossen werden müssen.