Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Rat,

 

a)      der Gründung des „Gesamtschulzweckverbandes Heinsberg-Waldfeucht“ zuzustimmen,

 

b)     der im Entwurf vorliegenden Satzung des Gesamtschulzweckverbandes Heinsberg-Waldfeucht zuzustimmen (redaktionelle Änderungen der Satzung, die die Satzungsregelungen nicht wesentlich verändern, sind zulässig),

 

c)      5 in die Verbandsversammlung des Gesamtschulzweckverbandes zu entsendende  Vertreter der Stadt Heinsberg zu benennen.

 

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In der gemeinsamen Sitzung der Schul- und Kulturausschüsse der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht am 12.06.2017 (TOP 1) wurden die Verwaltungen beauftragt, die Gründung eines Gesamtschulzweckverbandes und den Entwurf einer  Zweckverbandssatzung vorzubereiten.

 

Der Rat der Stadt Heinsberg beschloss in seiner Sitzung am 05.07.2017 (TOP 4) auf der Basis der vorliegenden Schulentwicklungsplanung und auf Empfehlung des Schul- und Kulturausschusses, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht), im Schulgebäude der auslaufenden Sekundarschule Haaren in der Gemeinde Waldfeucht  zum Schuljahr 2018/2019 einen Teilstandort der Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten und nach Vorliegen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung einen Gesamtschulzweckverband Heinsberg-Waldfeucht (zukünftiger Schulträger) zu gründen und eine Zweckverbandssatzung zu erarbeiten.

 

Mit der erfolgreichen Durchführung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens ist der Gesamtschulteilstandort Waldfeucht-Haaren ohne jeden weiteren rechtlichen Vorbehalt gegründet. Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 13.02.2018 wurde die erfolgreiche Errichtung des zweizügigen Gesamtschulteilstandortes bestätigt. Der Teilstandort (Hauptstandort) in Heinsberg-Oberbruch richtet im kommenden Schuljahr 2018/2019 insgesamt 4 Züge in der Eingangsklasse 5 ein.

 

Gemeinsam mit der Gemeinde Waldfeucht als weiterem Zweckverbandsmitglied wurde der Satzungsentwurf, der der Einladung beigefügt war,  erarbeitet. Der Entwurf wurde an die Mustersatzung für Schulzweckverbände des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes angelehnt und entspricht in weiten Teilen, insbesondere bei der Finanzierung der Zweckverbandsumlage, den Regelungen in der Satzung des seinerzeitigen Förderschulzweckverbandes.

 

Die in die Verbandsversammlung des Gesamtschulzweckverbandes zu entsendenden Vertreter der Stadt Heinsberg sind vom Rat der Stadt Heinsberg zu benennen (separate Beschlussfassung).

 

Weitere Einzelheiten können dem Satzungsentwurf entnommen werden.

 

Im Falle eines Zweckverbandes werden die Befugnisse der Aufsichtsbehörde von der zuständigen Schulaufsicht (Bezirksregierung) im Einvernehmen mit der Kommunalaufsichtsbehörde wahrgenommen. Die Zweckverbandssatzung ist daher der Bezirksregierung über die Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Eine erste Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Kommunalaufsicht hat bereits stattgefunden. Die Anregungen der Kommunalaufsicht wurden in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Soweit es in Folge des förmlichen Genehmigungsverfahrens zu unwesentlichen Änderungen des Satzungsentwurfs kommt, sollte hierüber nicht erneut beraten und beschlossen werden müssen.