Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausbau des Severinsweges in Heinsberg-Karken wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat am 22.02.2006 die Fortführung des Straßenausbauprogramms beschlossen. Hiernach ist u. a. der Ausbau des Severinsweges vorgesehen.

 

Der vorhandene Straßenaufbau verfügt nicht über die erforderliche Tragfähigkeit. Des Weiteren ist die Straßenoberflächenentwässerung unzureichend.

 

Der nunmehr anstehende Ausbau des Severinsweges soll in Pflasterbauweise als Mischverkehrsfläche erfolgen. Gleichzeitig erfolgt eine Erneuerung bzw. Ergänzung der Straßenbeleuchtung.

 

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 600.000 €. Es werden Anliegerbeiträge nach dem KAG erhoben.

 

Der Vorsitzende teilte mit, dass in dieser Angelegenheit mit Datum vom 30.06.2018 ein Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohner des Severinsweges an den Bürgermeister und die Ratsmitglieder gerichtet wurde. Da die Zuständigkeit hierüber den Bau- und Energieausschuss tangiert, verlas der Erste Beigeordnete Gerards dieses den Wortlaut.

 

Im Anschluss wurde die Stellungnahme der Verwaltung von ihm vorgetragen.

 

Beide Dokumente sind Bestandteil der Niederschrift (Urschrift). 

 

Stadtverordneter Lintzen teilte mit, dass die Begründungen in der verwaltungsseitigen Begründung nachvollziehbar sind und signalisierte die Zustimmung zu diesem Beschluss Für die Zukunft regte er an, dass bei investiven Maßnahmen auch die Planungskosten in der sachlichen Darstellung und Begründung aufgeführt werden. Dies wurde zugesagt.

 

Stadtverordneter Brudermanns erklärte ebenso die Zustimmung und verwies auf die noch bevorstehende Informationsveranstaltung seiner Fraktion. Hierzu haben die Stadtverordneten Hans-Josef Reiners und Heinz Frenken die Bewohner und Eigentümer der Grundstücke und Häuser am Severinsweg für den 09.07.2018 eingeladen.

 

Der sachkundige Bürger Knies erkundigte sich nach der Berechnung der Anliegerbeiträge. Hierzu nahm der Erste Beigeordnete Stellung und verwies auf die gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen. Er erklärte, dass zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens keine verlässliche Auskunft zur voraussichtlichen Höhe der Anliegerbeiträge möglich wäre.