Sitzung: 04.07.2018 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 66/00702
Beschluss:
Der Ausbau des Severinsweges in Heinsberg-Karken wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Heinsberg hat am 22.02.2006 die Fortführung des
Straßenausbauprogramms beschlossen. Hiernach ist u. a. der Ausbau des
Severinsweges vorgesehen.
Der vorhandene Straßenaufbau verfügt nicht über die erforderliche
Tragfähigkeit. Des Weiteren ist die Straßenoberflächenentwässerung
unzureichend.
Der nunmehr anstehende Ausbau des Severinsweges soll in Pflasterbauweise
als Mischverkehrsfläche erfolgen. Gleichzeitig erfolgt eine Erneuerung bzw.
Ergänzung der Straßenbeleuchtung.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 600.000 €. Es werden Anliegerbeiträge
nach dem KAG erhoben.
Der Vorsitzende teilte mit, dass in dieser Angelegenheit mit Datum vom
30.06.2018 ein Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohner des Severinsweges an
den Bürgermeister und die Ratsmitglieder gerichtet wurde. Da die Zuständigkeit
hierüber den Bau- und Energieausschuss tangiert, verlas der Erste Beigeordnete
Gerards dieses den Wortlaut.
Im Anschluss wurde die Stellungnahme der Verwaltung von ihm vorgetragen.
Beide Dokumente sind Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Stadtverordneter Lintzen teilte mit, dass die Begründungen in der
verwaltungsseitigen Begründung nachvollziehbar sind und signalisierte die
Zustimmung zu diesem Beschluss Für die Zukunft regte er an, dass bei investiven
Maßnahmen auch die Planungskosten in der sachlichen Darstellung und Begründung
aufgeführt werden. Dies wurde zugesagt.
Stadtverordneter Brudermanns erklärte ebenso die Zustimmung und verwies
auf die noch bevorstehende Informationsveranstaltung seiner Fraktion. Hierzu
haben die Stadtverordneten Hans-Josef Reiners und Heinz Frenken die Bewohner
und Eigentümer der Grundstücke und Häuser am Severinsweg für den 09.07.2018
eingeladen.
Der sachkundige Bürger Knies erkundigte sich nach der Berechnung der
Anliegerbeiträge. Hierzu nahm der Erste Beigeordnete Stellung und verwies auf
die gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen. Er erklärte, dass zum
jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens keine verlässliche Auskunft zur
voraussichtlichen Höhe der Anliegerbeiträge möglich wäre.