Sitzung: 22.04.2015 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 30/00048
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird an den Rat verwiesen.
Frau
Claudia Hartung und Herr Wolfgang Hartung brachten mit Schreiben vom 08.
Februar 2015 ihre Ablehnung einer Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2016 zum
Ausdruck und baten darum, von einer entsprechenden Hebesatzerhöhung bei der
Grundsteuer B abzusehen. Das Schreiben war der Einladung als Anlage beigefügt.
Die
Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer werden für
das Gebiet der Stadt Heinsberg auf Grundlage einer Satzung durch den Rat der
Stadt Heinsberg festgesetzt. Derzeit gültig ist insoweit die Satzung über die
Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt
Heinsberg vom 22. September 2014. Die Änderung einer Satzung bedarf einer vom
Rat zu beschließenden förmlichen Änderungssatzung. Der Bürgerantrag sollte
daher an den Rat der Stadt Heinsberg verwiesen werden, um bei einer
Entscheidung über eine etwaige Änderungssatzung über die Festsetzung der
Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer Berücksichtigung finden zu
können.
Die
Rechtslage wurde von Herrn Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber erläutert. Eine
weitere Erörterung erfolgte nicht.