Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bürgerantrag wird an den Rat verwiesen.


Frau Claudia Hartung und Herr Wolfgang Hartung brachten mit Schreiben vom 08. Februar 2015 ihre Ablehnung einer Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2016 zum Ausdruck und baten darum, von einer entsprechenden Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen. Das Schreiben war der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Heinsberg auf Grundlage einer Satzung durch den Rat der Stadt Heinsberg festgesetzt. Derzeit gültig ist insoweit die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg vom 22. September 2014. Die Änderung einer Satzung bedarf einer vom Rat zu beschließenden förmlichen Änderungssatzung. Der Bürgerantrag sollte daher an den Rat der Stadt Heinsberg verwiesen werden, um bei einer Entscheidung über eine etwaige Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer Berücksichtigung finden zu können.

 

Die Rechtslage wurde von Herrn Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber erläutert. Eine weitere Erörterung erfolgte nicht.