Sitzung: 20.06.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 40/00714
Beschluss:
Der Rat beschließt,
a)
die Gründung des „Gesamtschulzweckverbandes
Heinsberg-Waldfeucht“,
b)
die im Entwurf vorliegende Satzung des
Gesamtschulzweckverbandes Heinsberg-Waldfeucht (redaktionelle Änderungen der
Satzung, die die Satzungsregelungen nicht wesentlich verändern, sind zulässig),
c)
(siehe separate Beschlussfassung).
In der gemeinsamen Sitzung der Schul- und
Kulturausschüsse der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht am 12.06.2017
(TOP 1) wurden die Verwaltungen beauftragt, die Gründung eines
Gesamtschulzweckverbandes und den Entwurf einer Zweckverbandssatzung
vorzubereiten.
Der Rat der Stadt Heinsberg beschloss in seiner
Sitzung am 05.07.2017 (TOP 4) auf der Basis der vorliegenden
Schulentwicklungsplanung und auf Empfehlung des Schul- und Kulturausschusses,
vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht),
im Schulgebäude der auslaufenden Sekundarschule Haaren in der Gemeinde
Waldfeucht zum Schuljahr 2018/2019 einen Teilstandort der Gesamtschule
Heinsberg-Oberbruch zu errichten und nach Vorliegen der
schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung einen Gesamtschulzweckverband
Heinsberg-Waldfeucht (zukünftiger Schulträger) zu gründen und eine
Zweckverbandssatzung zu erarbeiten.
Mit der erfolgreichen Durchführung des vorgezogenen
Anmeldeverfahrens ist der Gesamtschulteilstandort Waldfeucht-Haaren ohne jeden
weiteren rechtlichen Vorbehalt gegründet. Mit Verfügung der Bezirksregierung
Köln vom 13.02.2018 wurde die erfolgreiche Errichtung des zweizügigen
Gesamtschulteilstandortes bestätigt. Der Teilstandort (Hauptstandort) in
Heinsberg-Oberbruch richtet im kommenden Schuljahr 2018/2019 insgesamt 4 Züge
in der Eingangsklasse 5 ein.
Gemeinsam mit der Gemeinde Waldfeucht als weiterem
Zweckverbandsmitglied wurde der beigefügte Satzungsentwurf (Anlage Einladung)
erarbeitet. Der Entwurf wurde an die Mustersatzung für Schulzweckverbände des
Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes angelehnt und entspricht in
weiten Teilen, insbesondere bei der Finanzierung der Zweckverbandsumlage, den
Regelungen in der Satzung des seinerzeitigen Förderschulzweckverbandes.
Die in die Verbandsversammlung des
Gesamtschulzweckverbandes zu entsendenden Vertreter der Stadt Heinsberg sind
vom Rat der Stadt Heinsberg zu benennen (separate Beschlussfassung).
Weitere Einzelheiten können dem Satzungsentwurf
entnommen werden.
Im Falle eines Zweckverbandes werden die Befugnisse
der Aufsichtsbehörde von der zuständigen Schulaufsicht (Bezirksregierung) im
Einvernehmen mit der Kommunalaufsichtsbehörde wahrgenommen. Die
Zweckverbandssatzung ist daher der Bezirksregierung über die Kommunalaufsicht
zur Genehmigung vorzulegen. Eine erste Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der
Kommunalaufsicht hat bereits stattgefunden. Die Anregungen der Kommunalaufsicht
wurden in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Soweit es in Folge des
förmlichen Genehmigungsverfahrens zu unwesentlichen Änderungen des
Satzungsentwurfs kommt, sollte hierüber nicht erneut beraten und beschlossen
werden müssen.
Der Schul- und Kulturausschuss hat dem Rat in
seiner Sitzung am 30.05.2018 einstimmig empfohlen,
a)
der Gründung des „Gesamtschulzweckverbandes
Heinsberg-Waldfeucht“ zuzustimmen,
b)
der im Entwurf vorliegenden Satzung des
Gesamtschulzweckverbandes Heinsberg-Waldfeucht zuzustimmen (redaktionelle
Änderungen der Satzung, die die Satzungsregelungen nicht wesentlich verändern,
sind zulässig),
c)
5 in die Verbandsversammlung des
Gesamtschulzweckverbandes zu entsendende Vertreter der Stadt Heinsberg zu
benennen.