Sitzung: 22.04.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 9, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2015/Dez. III/00050
Beschluss:
Es
wird beschlossen,
ein
freihändiges Vergabeverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur
Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe
Aphoven-Laffeld-Scheifendahl durch die Verwaltung durchzuführen.
Das
Feuerwehrhaus ist auf einem an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstück
innerhalb des in beigefügter Karte „Festlegung des Standortsuchraumes“ umgrenzten
Bereiches zu errichten. Die Karte ist Bestandteil der Niederschrift
(Urschrift).
Die
Löschgruppen Aphoven, Laffeld und Scheifendahl haben sich aufgrund der
Beschlussfassung vom 17. August 2012 zum 01. Januar 2013 zu einer Löschgruppe
zusammengeschlossen. Die nach dem vom Rat beschlossenen Brandschutzbedarfs-plan
nicht mehr geeigneten Feuerwehrgerätehäuser der jeweiligen Einheiten sollen
aufgegeben und durch ein neu zu errichtendes Feuerwehrgerätehaus ersetzt
werden.
Die
Realisierung dieses Vorhabens war bereits Gegenstand der Sitzungen des Haupt-
und Finanzschusses vom 05. November 2014 und des Rates vom 05. November 2014
und 10. Dezember 2014. Eine Öffentlich-Private-Partnerschaft zur Errichtung und
Anmietung des Gebäudes (sogenanntes „Mietmodell“) wurde aufgrund der damit
verbundenen Kosten kritisch diskutiert. Hierbei bestand jedoch
fraktionsübergreifend Einigkeit über die grundsätzliche Notwendigkeit und
tatsächliche Realisierung des Vorhabens. Der Verwaltung wurde schließlich durch
den Rat der Prüfauftrag hinsichtlich alternativer Finanzierungskonzepte
erteilt.
Für
ein Mietmodell liegen der Verwaltung zwei Angebote mit Gesamtkosten in Höhe von
ca. 3 bis 3,5 Mio. Euro vor. Die Kosten für die schlüsselfertige Errichtung
eines Feuerwehrhauses einschließlich Grundstückserwerb liegen voraussichtlich
deutlich unterhalb der Mietaufwendungen.
Die
Verwaltung unterbreitet dem Rat den Vorschlag, einen Bauauftrag zur Errichtung
des Feuerwehrhauses im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens mit
vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Während
bei dieser Verfahrensweise die Stadt Heinsberg das zu errichtende
Feuerwehrgerätehaus funktional beschreiben würde, hätte der Auftragnehmer das
Gebäude auf einem geeigneten, von ihm an die Stadt Heinsberg zu veräußernden
Grundstück entsprechend zu planen und zu errichten. Die Stadt Heinsberg würde
schließlich Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes.
Bei
dem Auftrag, ein Grundstück zu veräußern und es zugleich nach den Vorstellungen
des Auftraggebers zu bebauen, handelt es sich um einen einheitlichen Bauauftrag
im Sinne des § 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).
Aufgrund
der zu erwartenden Gesamtinvestitionskosten unterhalb des Schwellenwertes von
5.186.000 Euro bestehen keine europarechtlichen Vorgaben für eine Vergabe. Die
Vergabe würde sich demnach ausschließlich nach den nationalrechtlichen
Vorgaben, insbesondere der VOB/A, richten.
Eine
eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung ist insbesondere wegen der
Anforderungen an das zu bebauende Grundstück nicht möglich. Hier spielen die
geografische Lage, die städtebauliche Einbindung, die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit und die Bodenbeschaffenheit wesentliche Rollen. Eine Öffentliche
Ausschreibung wie eine Beschränkte Ausschreibung stellen sich insoweit als
unzweckmäßig dar.
Um
einen weitestgehenden Wettbewerb zu eröffnen und damit den Erhalt eines
besonders wirtschaftlichen Angebotes zu ermöglichen, wird angeregt, der
freihändigen Vergabe einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb vorzuschalten. Nach
einer öffentlichen Bekanntmachung der Vergabe hätten interessierte Unternehmen
die Möglichkeit, ihr Interesse an dem zu vergebenden Bauauftrag zu bekunden.
Nach Prüfung entsprechender
Teilnahmeanträge der Interessenten auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit würden die für den Auftrag geeigneten Unternehmen zur Abgabe
eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Diese Angebote würden sodann
als Grundlage für folgende Aufklärungsgespräche und Verhandlungen dienen, in
welchen die Angebote beidseitig ergänzt und konkretisiert werden könnten. Die
sodann folgenden finalen und verbindlichen Angebote würden abschließend
bewertet werden. Nach Beschlussfassung im Vergabeausschuss würde letztlich der
Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.
Nach
Aufruf des Tagesordnungspunktes wurde von der Verwaltung zunächst eine Karte
bezüglich der Festlegung des Standortsuchraumes als Tischvorlage ausgeteilt.
Stadtverordneter
Lintzen bezweifelte, dass die vorgesehene Verfahrensweise zu einem fairen Bieterwettbewerb führe.
Darüber hinaus sei eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung aus
Gründen der Vergleichbarkeit erforderlich. Er stellte für die SPD-Fraktion den
Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.
Nachdem
sich Stadtverordneter Mispelbaum für die Vertagung und Stadtverordneter
Brudermanns gegen die Vertagung ausgesprochen hatten, erfolgte die Abstimmung
über den Geschäftsordnungsantrag.
Der
Antrag auf Vertagung wurde bei 12 Jastimmen und 28 Neinstimmen mehrheitlich
abgelehnt.
Bürgermeister
Dieder führte aus, dass die Funktionalausschreibung eine nach dem Vergaberecht
zulässige Verfahrensweise sei, bei der auch ein Ideenwettbewerb stattfinde.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung sei in diesem Fall unzweckmäßig.
Nach
reger Diskussion erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung.