Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Satzung über die teilweise Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Porselen wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Der im Flurbereinigungsverfahren Porselen – 11581 – entstandene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Porselen, Flur 1, Flurstück 168 (tlw.) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 „Porselen – Am Diebsweg“ und wird künftig teilweise als Erschließungsstraße genutzt. Eine Befahrbarkeit des ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird weiterhin gewährleistet sein.

Die im Verfahren beteiligte Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, hat mit Schreiben vom 08.02.2017 ihre Zustimmung zur teilweisen Einziehung des Wirtschaftsweges gegeben.

 

Die Funktion als Wirtschaftsweg kann für das in der vorstehenden Karte gekennzeichnete Teilstück somit aufgegeben werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.