Sitzung: 22.04.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3
Vorlage: 2015/Amt 60/00029
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 76 „Unterbruch –
Girmen“ wird nebst Begründung vom 27. Februar 2015 als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember
2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ hat für die Dauer
eines Monats in der Zeit vom 05. Januar 2015 - 04. Februar 2015 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung
und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Der
Bebauungsplan Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10
BauGB beschlossen werden.