Beschluss:

 

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)    Der Bebauungsplan Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ wird nebst Begründung vom 27. Februar 2015 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ hat für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 05. Januar 2015 - 04. Februar 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Der Bebauungsplan Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.