Sitzung: 22.04.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00036/1
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b) Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird nebst
Begründung vom 03. März 2015 in der aktualisierten Fassung vom 31. März 2015
beschlossen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember
2014 den Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
„Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ beschlossen.
Der
Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in
der Zeit vom 05. Januar 2015 - 13. Februar 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung
und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage („Abwägungstabelle zur Offenlage“) beigefügt.
Seitens
der Bezirksregierung Köln wurde die Stadt Heinsberg darauf hingewiesen, die
Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zu den Themen
„vorgezogene Artenschutzmaßnahmen“ und „Infraschall“ zu ergänzen. Die
Ergänzungen wurden in der Begründung vom 31. März 2015 farbig markiert. Es
handelt sich um zusammenfassende Erläuterungen aus den Artenschutzgutachten und
aus den Verwaltungserläuterungen der Abwägungstabelle im Rahmen der Offenlage.
Die
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen“ kann nunmehr mit den textlichen Ergänzungen der
Begründung vom 31. März 2015 beschlossen werden.
Die
FW-Fraktion führte Bedenken gegen den Tagesordnungspunkt hinsichtlich Flora und
Fauna an. Aufgrund haftungsrechtlicher Aspekte stellte diese den Antrag auf
namentliche Abstimmung.
Der
Antrag wurde bei 2 Jastimmen und 37 Neinstimmen abgelehnt.
Anschließend
wurden die Beschlussvorschläge zu a) und b) zur Abstimmung gestellt.
Der Stadtverordnete Biermanns beteiligte sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.