Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)    Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird nebst Begründung vom 03. März 2015 in der aktualisierten Fassung vom 31. März 2015 beschlossen.

 

 


Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 den Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ beschlossen.

 

Der Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat in der Zeit vom 05. Januar 2015 - 13. Februar 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage  („Abwägungstabelle zur Offenlage“) beigefügt.

 

Seitens der Bezirksregierung Köln wurde die Stadt Heinsberg darauf hingewiesen, die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zu den Themen „vorgezogene Artenschutzmaßnahmen“ und „Infraschall“ zu ergänzen. Die Ergänzungen wurden in der Begründung vom 31. März 2015 farbig markiert. Es handelt sich um zusammenfassende Erläuterungen aus den Artenschutzgutachten und aus den Verwaltungserläuterungen der Abwägungstabelle im Rahmen der Offenlage.

 

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ kann nunmehr mit den textlichen Ergänzungen der Begründung vom 31. März 2015 beschlossen werden.

 

 

Die FW-Fraktion führte Bedenken gegen den Tagesordnungspunkt hinsichtlich Flora und Fauna an. Aufgrund haftungsrechtlicher Aspekte stellte diese den Antrag auf namentliche Abstimmung.

Der Antrag wurde bei 2 Jastimmen und 37 Neinstimmen abgelehnt.

 

Anschließend wurden die Beschlussvorschläge zu a) und b) zur Abstimmung gestellt.

 

 


Der Stadtverordnete Biermanns beteiligte sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.