Beschluss:

Die Vierte Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Die Straßenverzeichnisse zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Anlagen 1 und 2) sind wiederkehrend auf Aktualität zu prüfen und zu ergänzen.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat im Oktober diesen Jahres an der Straße „Kranzes“ in Höhe der Einmündungen „Parkstraße“ und „Rurstraße“ Ortstafeln aufgestellt. Dieser Bereich ist folglich zur Ortsdurchfahrt einhergehend mit der Tempobeschränkung 50 km/h geworden. Die Stadt Heinsberg übernimmt fortan die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Ortsdurchfahrt „Kranzes“ ist in Anlage 1 des Reinigungsverzeichnisses aufzunehmen.

 

Aufgrund der Erschließung der Bebauungsplangebiete Nr. 71 „Heinsberg-Wohnen Plus“, Nr. 79 „Oberbruch-Ruraue II“ und Nr. 81 „Oberbruch-Ruraue III“, sind die Straßen „Pfarrer-Fuchs-Straße“, „Rurdamm“ und „Rurgasse“ in die Anlage 2 des Reinigungsverzeichnisses aufzunehmen.

 

Des Weiteren ist eine inhaltliche Anpassung bzgl. der Abgrenzung von Stichstraßen und Stichwegen notwendig. Für eine abschließende Zuordnung der Reinigungsabschnitte müssen folglich sowohl inhaltliche als auch redaktionelle Änderungen im Straßenverzeichnis (Anlage 1 und Anlage 2) vorgenommen werden.

 

Nach den Ausführungen durch den Vorsitzenden erfolgte die Abstimmung.