Sitzung: 18.12.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 20/00774
Beschluss:
Der Gesamtabschluss zum 31.12.2017 mit einer Gesamtbilanzsumme von
398.914.623,52 Euro sowie der zugehörige Gesamtanhang und Gesamtlagebericht
einschließlich der Kapitalflussrechnung und des Gesamtverbindlichkeitenspiegels
etc. sowie der Gesamtergebnisrechnung werden bestätigt, gleichzeitig wird dem
Bürgermeister Entlastung erteilt.
Der Gesamtbilanzverlust in Höhe von 32.666,05 Euro wird durch eine
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Die Gesamtjahresüberschüsse/Gesamtjahresfehlbeträge aus den Jahren 2011
bis 2017 in kumulierter Höhe von 281.562,70 Euro werden ebenfalls der
allgemeinen Rücklage zugeführt bzw. durch eine Inanspruchnahme der allgemeinen
Rücklage ausgeglichen.
Nach § 116 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen
Fassung haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Heinsberg zum 31.12.2017 wurde
den Mitgliedern des Rates der Stadt Heinsberg in der Sitzung vom 26.09.2018
zugeleitet.
Gemäß § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW ist der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss durch den Rat der Stadt
Heinsberg zu bestätigen. Zudem ist über die Verwendung des Gesamtjahresüberschusses
bzw. die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages sowie die Entlastung des
Bürgermeisters zu entscheiden.
Durch die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der Gesamtabschluss geprüft. Über diese
Prüfung berichtete sie mit Bericht vom 18.09.2018.
Der besagte Prüfbericht lag den Mitgliedern des
Rechnungsprüfungsausschusses vor. U. a. auf dieser Basis sowie den Beratungen
und Ausführungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt
Heinsberg vom 19.11.2018 verfasste dieser seinen Prüfungsbericht. Eine
Ausfertigung dieses Berichts ist den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk aus. Er empfiehlt dem Rat der
Stadt Heinsberg den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Heinsberg zum 31.12.2017
zu bestätigen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Gemäß § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hat
der Rat über die Verwendung des Gesamtjahresüberschusses bzw. die Behandlung
des Gesamtjahresfehlbetrages zu beschließen.
Bürgermeister Dieder nahm an der Abstimmung nicht teil.
Nach der Beschlussfassung über TOP 1 und 2 bedankte er sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und für die von der Verwaltung geleistete Arbeit.