Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gesamtabschluss zum 31.12.2017 mit einer Gesamtbilanzsumme von 398.914.623,52 Euro sowie der zugehörige Gesamtanhang und Gesamtlagebericht einschließlich der Kapitalflussrechnung und des Gesamtverbindlichkeitenspiegels etc. sowie der Gesamtergebnisrechnung werden bestätigt, gleichzeitig wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

Der Gesamtbilanzverlust in Höhe von 32.666,05 Euro wird durch eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Die Gesamtjahresüberschüsse/Gesamtjahresfehlbeträge aus den Jahren 2011 bis 2017 in kumulierter Höhe von 281.562,70 Euro werden ebenfalls der allgemeinen Rücklage zugeführt bzw. durch eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 


Nach § 116 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Heinsberg zum 31.12.2017 wurde den Mitgliedern des Rates der Stadt Heinsberg in der Sitzung vom 26.09.2018 zugeleitet.

 

Gemäß § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss durch den Rat der Stadt Heinsberg zu bestätigen. Zudem ist über die Verwendung des Gesamtjahresüberschusses bzw. die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages sowie die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Durch die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der Gesamtabschluss geprüft. Über diese Prüfung berichtete sie mit Bericht vom 18.09.2018.

 

Der besagte Prüfbericht lag den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vor. U. a. auf dieser Basis sowie den Beratungen und Ausführungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Heinsberg vom 19.11.2018 verfasste dieser seinen Prüfungsbericht. Eine Ausfertigung dieses Berichts ist den Sitzungsunterlagen beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aus. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Heinsberg zum 31.12.2017 zu bestätigen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Gemäß § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hat der Rat über die Verwendung des Gesamtjahresüberschusses bzw. die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages zu beschließen.

 


Bürgermeister Dieder nahm an der Abstimmung nicht teil.

Nach der Beschlussfassung über TOP 1 und 2 bedankte er sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und für die von der Verwaltung geleistete Arbeit.