Sitzung: 22.04.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00046
Beschluss:
a)
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.
b)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen wird
zugestimmt.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen der Bürger gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und die fristgerecht vorgelegten Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge
der Verwaltung zu dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75
„Oberbruch – Ruraue“ waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt
(„Abwägungstabelle“).
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat dem Rat der Stadt Heinsberg in
seiner Sitzung am 08.12.2014 empfohlen, den Stellungnahmen und
Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.
Der
Stadtverordnete Geiser nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an
der Beschlussfassung teil.