Beschluss:

 

a)    Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.

 

b)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen wird zugestimmt.

 

 


Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die fristgerecht vorgelegten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB  sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung zu dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Oberbruch – Ruraue“ waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat dem Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung am 08.12.2014 empfohlen, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

 

 


Der Stadtverordnete Geiser nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.