Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat vom 11. bis 26. September 2017 die Zahlungsabwicklung der Stadt Heinsberg gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung geprüft.

 

Nach § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Dieser unterrichtet sodann den Rat der Stadt Heinsberg über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der o. g. Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses per Einladung zu seiner Sitzung am 19.11.2018 zur Verfügung gestellt. Der Bericht wurde sodann im Rechnungsprüfungsausschuss beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen in Form der anliegenden Aufstellung. Es wurde beschlossen, den Rat der Stadt Heinsberg gem. § 105 Abs. 5 GO NRW in der Form über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der GPA NRW über die Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Heinsberg im Jahre 2017 zu unterrichten, als das dem Rat der Stadt Heinsberg der besagte Prüfungsbericht in Gänze zur Verfügung gestellt wird. Der Prüfungsbericht der GPA NRW liegt ebenso der Einladung zu dieser Sitzung bei.

 

Es wurde festgestellt, dass der Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Heinsberg durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen keine Beanstandungen enthält, zu denen Stellungnahmen gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt oder den Aufsichtsbehörden erforderlich sind.