Sitzung: 18.12.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 60/00800
Beschluss:
Die Vierte Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der
Niederschrift (Urschrift).
Die Straßenverzeichnisse zur
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Anlagen 1 und 2) sind wiederkehrend auf
Aktualität zu prüfen und zu ergänzen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat im
Oktober diesen Jahres an der Straße „Kranzes“ in Höhe der Einmündungen
„Parkstraße“ und „Rurstraße“ Ortstafeln aufgestellt. Dieser Bereich ist
folglich zur Ortsdurchfahrt einhergehend mit der Tempobeschränkung 50 km/h
geworden. Die Stadt Heinsberg übernimmt fortan die Straßenreinigung und den
Winterdienst. Die Ortsdurchfahrt „Kranzes“ ist in Anlage 1 des
Reinigungsverzeichnisses aufzunehmen.
Aufgrund der Erschließung der
Bebauungsplangebiete Nr. 71 „Heinsberg-Wohnen Plus“, Nr. 79 „Oberbruch-Ruraue
II“ und Nr. 81 „Oberbruch-Ruraue III“, sind die Straßen „Pfarrer-Fuchs-Straße“,
„Rurdamm“ und „Rurgasse“ in die Anlage 2 des Reinigungsverzeichnisses
aufzunehmen.
Des Weiteren ist eine inhaltliche Anpassung
bzgl. der Abgrenzung von Stichstraßen und Stichwegen notwendig. Für eine
abschließende Zuordnung der Reinigungsabschnitte müssen folglich sowohl
inhaltliche als auch redaktionelle Änderungen im Straßenverzeichnis (Anlage 1
und Anlage 2) vorgenommen werden.