Beschluss:

Herr Peter Sangermann wird gemäß § 71 Abs. 1 GO NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Technischen Beigeordneten der Stadt Heinsberg gewählt. Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) in die Besoldungsgruppe  A 16 LBesO A NRW. Darüber hinaus wird eine Aufwands­ent­schädigung nach  § 6 Abs. 1 EingrVO gezahlt.

 

 

Bürgermeister Dieder sprach dem gewählten Bewerber seine Glückwünsche aus.

 


Im Juli dieses Jahres wurde die Stelle der/des Technischen Beigeordneten ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Ausschreibung bzgl. der Bewerber/innen wurden den Fraktionsvorsitzenden übersandt. Ebenfalls fanden auf Fraktionsebene Gespräche mit potentiellen Kandidaten statt. Den Fraktionen wurden ausreichende Informationen und Zeit gegeben, sich ein entsprechendes Urteil zu bilden. Auf eine weitere Vorstellung in der Ratssitzung kann somit verzichtet werden.

Nach § 71 Abs. 1 i. V. m. § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeordneten vom Rat in öffentlicher Sitzung für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Abstimmung wird gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW grundsätzlich offen vollzogen.

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes schlug Bürgermeister Dieder den Bewerber Peter Sangermann zur Wahl vor.

 

Nachdem die Fraktionen zur grundsätzlichen Besetzung der Stelle der/des Technischen Beigeordneten Stellung genommen hatten, wurde auf Antrag von Stadtverordneten Herberg die Abstimmung in geheimer Wahl durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.

 

Als Stimmzähler wurden die Stadtverordneten Brudermanns, A. Herberg, Mattern, H. Schmitz und R. Schößler benannt.

 

In geheimer Wahl wurden insgesamt 41 Stimmen abgegeben. Bei 1 Enthaltung waren 40 Stimmen gültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber Peter Sangermann

 

28        JA-Stimmen

12        NEIN-Stimmen

 

 

Bürgermeister Dieder stellte fest, dass der Bewerber Peter Sangermann mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.