Sitzung: 18.12.2018 Rat
Vorlage: 2018/Amt 10/00818
Beschluss:
Herr Peter Sangermann wird gemäß § 71 Abs. 1 GO NRW zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von
acht Jahren zum Technischen Beigeordneten der Stadt Heinsberg gewählt. Die
Eingruppierung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO)
in die Besoldungsgruppe A 16 LBesO A
NRW. Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 1 EingrVO gezahlt.
Bürgermeister Dieder sprach dem gewählten Bewerber seine Glückwünsche
aus.
Im Juli dieses Jahres wurde die Stelle der/des Technischen Beigeordneten
ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Ausschreibung bzgl. der Bewerber/innen
wurden den Fraktionsvorsitzenden übersandt. Ebenfalls fanden auf Fraktionsebene
Gespräche mit potentiellen Kandidaten statt. Den Fraktionen wurden ausreichende
Informationen und Zeit gegeben, sich ein entsprechendes Urteil zu bilden. Auf
eine weitere Vorstellung in der Ratssitzung kann somit verzichtet werden.
Nach § 71 Abs. 1 i. V. m. § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeordneten vom Rat in öffentlicher
Sitzung für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Abstimmung wird gemäß § 50
Abs. 2 GO NRW grundsätzlich offen vollzogen.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes schlug Bürgermeister Dieder den
Bewerber Peter Sangermann zur Wahl vor.
Nachdem die Fraktionen zur grundsätzlichen Besetzung der Stelle der/des
Technischen Beigeordneten Stellung genommen hatten, wurde auf Antrag von
Stadtverordneten Herberg die Abstimmung in geheimer Wahl durch die Abgabe von
Stimmzetteln vollzogen.
Als Stimmzähler wurden die Stadtverordneten Brudermanns, A. Herberg,
Mattern, H. Schmitz und R. Schößler benannt.
In geheimer Wahl
wurden insgesamt 41 Stimmen abgegeben. Bei 1 Enthaltung waren 40 Stimmen
gültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber Peter Sangermann
28 JA-Stimmen
12 NEIN-Stimmen
Bürgermeister Dieder stellte fest, dass der Bewerber Peter Sangermann
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.