Sitzung: 18.12.2018 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 40/00801
Beschluss:
Der Neufassung der geschlossenen Vereinbarung über die Regelung der
Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten wird zugestimmt.
Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 ist die kreisweite
Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen
Schulangeboten vom 15.12.2015 in Kraft getreten. Der Schul- und Kulturausschuss
hat hierüber in seiner Sitzung am 21.10.2015 beraten und den Abschluss der
Vereinbarung einstimmig beschlossen.
In der Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten
Schulentwicklungsplanung am 17.09.2018 wurde u.a. thematisiert, dass die
Schließung von Hauptschulen dazu führe, dass oftmals für diese Schulform keine
wohnortnahe Beschulungsmöglichkeit mehr bestehe. Für die noch im Kreis
Heinsberg verbliebenen Schulträger der Hauptschulen (Stadt Wegberg, Stadt
Erkelenz, Stadt Hückelhoven, Stadt Heinsberg mit auslaufender Hauptschule nur
noch bis zum Schuljahresende 2018/2019) bedeutet dies, dass diese gemäß § 4 der
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) und den Verwaltungsvorschriften zur
Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VVzSchfkVO) nach dem
Schulträgerprinzip auch Fahrkosten zu tragen haben für Schülerinnen und
Schüler, die ihren Wohnsitz außerhalb dieser Gemeinde/Stadt haben.
Um dieser Problematik zu begegnen, wurde in der Sitzung des „Runden
Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung angeregt, zu prüfen, die am
15.12.2015 geschlossene Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten
bei besonderen Schulangeboten in § 1 um das Schulangebot „Hauptschulen“ zu
ergänzen.
Die Verwaltung ist bei der Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine
Änderung der Vereinbarung sinnvoll ist, um die Kosten der Schülerbeförderung
für Hauptschüler kreisweit gerecht auf die Wohnortkommunen zu verteilen.
Der Entwurf einer
entsprechenden Neufassung war der Einladung beigefügt.