Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Neufassung der geschlossenen Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten wird zugestimmt.

 


 

 

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 ist die kreisweite Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten vom 15.12.2015 in Kraft getreten. Der Schul- und Kulturausschuss hat hierüber in seiner Sitzung am 21.10.2015 beraten und den Abschluss der Vereinbarung einstimmig beschlossen.

 

In der Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung am 17.09.2018 wurde u.a. thematisiert, dass die Schließung von Hauptschulen dazu führe, dass oftmals für diese Schulform keine wohnortnahe Beschulungsmöglichkeit mehr bestehe. Für die noch im Kreis Heinsberg verbliebenen Schulträger der Hauptschulen (Stadt Wegberg, Stadt Erkelenz, Stadt Hückelhoven, Stadt Heinsberg mit auslaufender Hauptschule nur noch bis zum Schuljahresende 2018/2019) bedeutet dies, dass diese gemäß § 4 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) und den Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VVzSchfkVO) nach dem Schulträgerprinzip auch Fahrkosten zu tragen haben für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz außerhalb dieser Gemeinde/Stadt haben.

 

Um dieser Problematik zu begegnen, wurde in der Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung angeregt, zu prüfen, die am 15.12.2015 geschlossene Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten in § 1 um das Schulangebot „Hauptschulen“ zu ergänzen.

 

Die Verwaltung ist bei der Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Änderung der Vereinbarung sinnvoll ist, um die Kosten der Schülerbeförderung für Hauptschüler kreisweit gerecht auf die Wohnortkommunen zu verteilen.

 

Der Entwurf einer entsprechenden Neufassung war der Einladung beigefügt.