Sitzung: 18.12.2018 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 40/00811
Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten,
höchstens 2.500,00 € zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach
Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnung.
Die Eigentümerin des unter Denkmalschutz stehenden Objektes in
Heinsberg-Randerath, beantragt zu den Kosten für die Restaurierung der Haustür
nach den Vorgaben eines Gutachters des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
- einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten für die Restaurierung
belaufen sich auf insgesamt 13.685,00 €.
Die Maßnahme wurde mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland –
abgestimmt und ist förderfähig.
Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung über die Projektförderung
(Denkmalförderprogramm 2018) soll der Zuschuss an den Eigentümer (Landesanteil
und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 € nicht überschreiten.