Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens 2.500,00 € zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnung.

 


Die Eigentümerin des unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Randerath, beantragt zu den Kosten für die Restaurierung der Haustür nach den Vorgaben eines Gutachters des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland - einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten für die Restaurierung belaufen sich auf insgesamt 13.685,00 €.

 

Die Maßnahme wurde mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland – abgestimmt und ist förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2018) soll der Zuschuss an den Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 € nicht überschreiten.