Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Stellungnahmen und den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und die fristgerecht vorgelegten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).

 

Die Tagesordnungspunkte zwei bis fünf wurden in der Beratung zusammengefasst.

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.