Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die „Satzung über die Ablösung von Stellplätzen in der Stadt Heinsberg“ wird beschlossen. Die Entgeltbedarfsberechnung wird geprüft und gebilligt. Die Satzung und die Entgeltbedarfsberechnung sind Bestandteile der Niederschrift (Urschrift). 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

Am 01.01.2019 tritt die neue Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Kraft. Hieraus ergeben sich unter anderem neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Stellplatzablösung. Demnach können Städte und Gemeinden gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 BauO NRW (neu) weiterhin die Ablösung der Herstellungspflicht durch Zahlung eines durch Satzung festgelegten Geldbetrags an die Stadt regeln.

Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die neue „Satzung über die Ablösung von Stellplätzen in der Stadt Heinsberg“ zu erlassen.

 

Die Höhe des Geldbetrages wurde zuletzt im Jahr 2012 in der „Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW“ festgesetzt.

Die Entwicklung der Grundstücks- und Herstellungskosten eines Stellplatzes findet in einer aktuellen Entgeltbedarfsberechnung Berücksichtigung.

Die Festlegung der Gebietszonen soll unverändert bleiben.

 

Es werden folgende Geldbeträge je Stellplatz vorgeschlagen:

Gebietszone I:  8.200 €

Gebietszone II:                5.400 €

Gebietszone III:               5.000 €

Gebietszone IV:              4.800 €

Gebietszone V:                4.200 €

 

Die „Satzung über die Ablösung von Stellplätzen in der Stadt Heinsberg“ entspricht dem Grunde nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

Die „Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW vom 17.12.2012“ sowie die „Satzung über den Verzicht auf die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen vom 10.04.1990“ sind auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung bzw. der neuen Satzungsfassung obsolet und aufzuheben.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.