Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Dremmen wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Die im Flurbereinigungsverfahren Uetterath – 11731 – entstandenen Wirtschaftswege in der Gemarkung Dremmen, Flur 23, Flurstücke 33 und 84 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 a „Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen“.

Die bisher durch die Wege erschlossenen Parzellen werden zukünftig nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Eine Befahrbarkeit der ursprünglichen Wirtschaftswege mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird daher nicht mehr notwendig sein.

Die im Verfahren beteiligte Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, hat mit Schreiben vom 22.10.2018 ihre Zustimmung zur Einziehung der Wirtschaftswege gegeben.

 

Die Funktion als Wirtschaftsweg kann für die in der vorstehenden Karte gekennzeichneten Wege somit aufgegeben werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.