Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, im Schuljahr 2019/2020 15 Eingangsklassen zu bilden und entsprechend dem Vorschlag wie folgt zu verteilen:

 

Schule                                                                 Eingangsklassen

GGS Heinsberg (GL)                                                      4

GSV Grebben-Schafhausen                                      2             (1 x Greb. / 1 x Schafh.)

KGS Oberbruch (GL)                                                     2

KGS Dremmen                                                                1

GGS Randerath                                                                              1

KGS Straeten                                                                   2

KGS Kirchhoven (GL)                                                    2

KGS Karken                                                                                      1

 


Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung am 04.09.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen der Eingangsklassen möglichst auf höchstens 23 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen.

 

Das Verfahren zur Bestimmung dieser Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauf folgenden Schuljahr zu ermitteln. Sie errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen Einschulungen im Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgestellt wird, durch die Zahl 23 geteilt wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15 wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

 

Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule berechnet sich wie folgt:

 

  •   bis zu   29 Schüler/innen                            eine Klasse
  •   30 bis   56 Schüler/innen                            zwei Klassen
  •   57 bis   81 Schüler/innen                            drei Klassen
  •   82 bis 104 Schüler/innen                           vier Klassen
  • 105 bis 125 Schüler/innen                           fünf Klassen
  • 126 bis 150 Schüler/innen                           sechs Klassen

 

Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülern/Schülerinnen ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.

 

Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegen genommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können nach Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der AOSF-Verfahren erfolgen.

Die Anmeldezahlen wurden am 27.11.2018 in einer gemeinsamen Runde der Grundschulleiter/innen und dem Schulträger erörtert.

 

Der tatsächlichen Anmeldezahl von 348 Schülerinnen und Schülern (Stand 20.12.2018) steht eine von den Schulleitungen prognostizierte voraussichtliche Anmeldezahl von 342 Schülerinnen und Schülern gegenüber. Bei der Prognose sind die Umstände berücksichtigt, dass noch 2 Anmeldungen fehlen, evtl. Antragskinder abgelehnt, schulpflichtige Kinder zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen besuchen werden.

 

Sowohl auf der Basis der tatsächlichen Anmeldezahl als auch auf der Grundlage  der prognostizierten Anmeldezahl ergibt sich für das Schuljahr 2019/2020 eine mögliche Bildung von 15 Eingangsklassen.

 

Die Aufstellung über die tatsächlichen und prognostizierten Anmeldezahlen sowie der mit den Schulleitungen abgestimmte Vorschlag zur Verteilung der Eingangsklassen, war der Einladung beigefügt.