Sitzung: 10.01.2019 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 40/00820
Beschluss:
Es wird beschlossen, im Schuljahr 2019/2020 15 Eingangsklassen zu bilden
und entsprechend dem Vorschlag wie folgt zu verteilen:
Schule Eingangsklassen
GGS Heinsberg (GL) 4
GSV Grebben-Schafhausen 2 (1 x Greb. / 1 x Schafh.)
KGS Oberbruch (GL) 2
KGS Dremmen 1
GGS Randerath 1
KGS Straeten 2
KGS Kirchhoven (GL) 2
KGS Karken 1
Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter
Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und
die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er
kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und
Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für
eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder
besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden
sollen.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung
am 04.09.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil
oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen der
Eingangsklassen möglichst auf höchstens 23 Schülerinnen und Schüler zu
begrenzen.
Das Verfahren zur Bestimmung dieser Höchstgrenze für die zu bildenden
Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist
bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauf folgenden Schuljahr zu
ermitteln. Sie errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen
Einschulungen im Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen
sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgestellt wird, durch die Zahl
23 geteilt wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber
liegende Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15 wird kaufmännisch
auf- bzw. abgerundet.
Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule
berechnet sich wie folgt:
-
bis zu 29 Schüler/innen eine Klasse
-
30 bis 56 Schüler/innen zwei Klassen
-
57 bis 81 Schüler/innen drei Klassen
-
82 bis 104 Schüler/innen vier
Klassen
- 105 bis 125 Schüler/innen fünf Klassen
- 126 bis 150 Schüler/innen sechs Klassen
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülern/Schülerinnen ist eine weitere
Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.
Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegen
genommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können
nach Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der AOSF-Verfahren
erfolgen.
Die Anmeldezahlen wurden am 27.11.2018 in einer gemeinsamen Runde der
Grundschulleiter/innen und dem Schulträger erörtert.
Der tatsächlichen Anmeldezahl von 348 Schülerinnen und Schülern (Stand 20.12.2018)
steht eine von den Schulleitungen prognostizierte voraussichtliche Anmeldezahl
von 342 Schülerinnen und Schülern gegenüber. Bei der Prognose sind die Umstände
berücksichtigt, dass noch 2 Anmeldungen fehlen, evtl. Antragskinder abgelehnt,
schulpflichtige Kinder zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen
besuchen werden.
Sowohl auf der Basis der tatsächlichen Anmeldezahl als auch auf der
Grundlage der prognostizierten
Anmeldezahl ergibt sich für das Schuljahr 2019/2020 eine mögliche Bildung von
15 Eingangsklassen.
Die Aufstellung über die tatsächlichen und prognostizierten Anmeldezahlen sowie der mit den Schulleitungen abgestimmte Vorschlag zur Verteilung der Eingangsklassen, war der Einladung beigefügt.