Sitzung: 17.01.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 24
Vorlage: 2018/Amt 10/00825
In der letzten Ratssitzung am 18. Dezember 2018 beantragte die
SPD-Fraktion zum TOP 12.3 – Aussetzung des Vollzuges der Satzung für Straßenausbaubeiträge
nach § 8 KAG den Erlass einer Resolution an die Landesregierung. Die als Antrag
zur Sache eingebrachte „Resolution des Rates der Stadt Heinsberg an die
Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)”
wurde dem Bürgermeister in der Sitzung am 18. Dezember 2018 überreicht. Die
Beratung wurde einvernehmlich auf die nächste Sitzung verschoben.
Die von der SPD-Fraktion verfasste „Resolution des Rates der Stadt
Heinsberg an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)” hat nachfolgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Heinsberg fordert die Landesregierung auf, das
Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den
Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist,
befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden
Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.
Begründung:
Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die
jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die
Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die
Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks
und die Art der Straße.
Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die
Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im
letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben
als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und
legen diese per Satzung fest. Einige legen 50 % der Kosten auf die Anlieger um,
andere sogar 80 %.
Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die
Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall
sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen
können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien,
Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und
bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für
sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da
sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können oder keinen
Kredit erhalten.
Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die
dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen
und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des
KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der
Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität
des Grundstückseigentümers.
Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW
wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für
Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom
01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen
Euro angegeben.
Entsprechende Initiativen, die die Abschaffung der KAG Beiträge für den
Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und
Plätzen gibt es von verschiedenen Organisationen und Parteien. Auch die
SPD-Fraktion im Landtag NRW hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, der
das Ziel verfolgt, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern zu leistenden
Abgaben, künftig vom Land finanziert werden sollen.
Der Rat der Stadt Heinsberg regt bei der Landesregierung eine Änderung
des Kommunalabgabengesetzes an, mit dem Ziel, Straßenausbaubeiträge gem. § 8
KAG ersatzlos zu streichen und die hierdurch den Städten und Gemeinden
entstehenden Einnahmeausfälle durch das Land NRW vollständig zu kompensieren.
Nach Stellungnahme der einzelnen Fraktionen wurde über die vorstehende Resolution abgestimmt.
Zur Abstimmung
gestellter Beschlussvorschlag:
Die vorstehende Resolution wird beschlossen.