Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 24

In der letzten Ratssitzung am 18. Dezember 2018 beantragte die SPD-Fraktion zum TOP 12.3 – Aussetzung des Vollzuges der Satzung für Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG den Erlass einer Resolution an die Landesregierung. Die als Antrag zur Sache eingebrachte „Resolution des Rates der Stadt Heinsberg an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)” wurde dem Bürgermeister in der Sitzung am 18. Dezember 2018 überreicht. Die Beratung wurde einvernehmlich auf die nächste Sitzung verschoben.

 

Die von der SPD-Fraktion verfasste „Resolution des Rates der Stadt Heinsberg an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)” hat nachfolgenden Wortlaut:

 

 

Der Rat der Stadt Heinsberg fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.

 

Begründung:

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße.

 

Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50 % der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80 %.

 

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können oder keinen Kredit erhalten.

 

Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers.

 

Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.

 

Entsprechende Initiativen, die die Abschaffung der KAG Beiträge für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen gibt es von verschiedenen Organisationen und Parteien. Auch die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, der das Ziel verfolgt, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern zu leistenden Abgaben, künftig vom Land finanziert werden sollen.

 

Der Rat der Stadt Heinsberg regt bei der Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit dem Ziel, Straßenausbaubeiträge gem. § 8 KAG ersatzlos zu streichen und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Einnahmeausfälle durch das Land NRW vollständig zu kompensieren.

 

 

Nach Stellungnahme der einzelnen Fraktionen wurde über die vorstehende  Resolution abgestimmt.

 

 

Zur Abstimmung gestellter Beschlussvorschlag:

Die vorstehende Resolution wird beschlossen.