Gemäß § 80 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der Entwurf der Haushaltssatzung vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf nach § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NRW dem Rat zu. Nach der Zuleitung des Entwurfes an den Rat, hat der Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf nach § 59 Abs. 2 GO NRW vorzubereiten.

 

Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wurde in den  Rat eingebracht. Die Erläuterungen des Bürgermeisters zum Entwurf der Haushaltssatzung sind der Niederschrift beigefügt.