Sitzung: 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 8
Vorlage: 2019/Amt 20/00827
Beschluss:
Die Annahme der
vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird dem Rat
empfohlen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des
Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen
sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der
vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage
3.
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
4. der
Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über die Festsetzung der
Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der
Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom
18.01.2019 bis 27.02.2019 öffentlich aus.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt
Heinsberg am 17.01.2019 allen Stadtverordneten zugeleitet worden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2019 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 110.641.914 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 110.582.806 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 103.082.218 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 103.960.790 EUR
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.886.400 EUR
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 7.336.125 EUR
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 2.415.756 EUR
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.986.828 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.449.725 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.680.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 431 v.H.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nahm Bürgermeister Dieder zum
vorliegenden Haushaltsentwurf Stellung. Die Erläuterungen des Bürgermeisters
zur Haushaltssatzung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordneten Schreinemacher und Herberg stellten im
Anschluss Änderungsanträge zum
Haushaltsentwurf. Die Anträge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und
werden wie folgt bezeichnet:
Änderungsantrag der FW-Fraktion: Sportstättenentwicklungskonzept
Änderungsantrag der FW-Fraktion: Parkplatzproblematik
Gemeinsamer Antrag der
FW-/SPD-Fraktion: Gründung einer
städtischen Wohnungsbaugesellschaft
Änderungsantrag der
SPD-Fraktion: ergänzendes
Gutachten und Senkung der Hebesätze der Grundsteuer A und B
Auf Nachfrage erklärten die Stadtverordneten Schreinemacher und Herberg,
dass über die Anträge nicht sofort beraten werden solle. Diese seien im Rahmen
der Beschlussfassung über den Haushalt in die kommende Ratssitzung eingebracht.
Sodann lies Bürgermeister Dieder über den Beschlussvorschlag abstimmen.