Beschluss:

Die Annahme der vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird dem Rat empfohlen.

 


Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1.    des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2.    der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage

 

3.   des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

4.    der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 18.01.2019 bis 27.02.2019 öffentlich aus.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg am 17.01.2019 allen Stadtverordneten zugeleitet worden.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 hat folgenden Wortlaut:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Heinsberg

für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                   110.641.914 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                  110.582.806 EUR

 

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                               103.082.218 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                               103.960.790 EUR

 

dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                    5.886.400 EUR

dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   7.336.125 EUR

 

dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                           2.415.756 EUR

dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                          1.986.828 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.449.725 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.680.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A) auf                                                                         320 v.H.

1.2 für die Grundstücke

      (Grundsteuer B) auf                                                                         500 v.H.

 

2.   Gewerbesteuer auf                                                                          431 v.H.

 

 

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nahm Bürgermeister Dieder zum vorliegenden Haushaltsentwurf Stellung. Die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Stadtverordneten Schreinemacher und Herberg stellten im Anschluss  Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf. Die Anträge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und werden wie folgt bezeichnet:

 

Änderungsantrag der FW-Fraktion:              Sportstättenentwicklungskonzept

Änderungsantrag der FW-Fraktion:              Parkplatzproblematik

Gemeinsamer Antrag der FW-/SPD-Fraktion:           Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft

Änderungsantrag der SPD-Fraktion:                          ergänzendes Gutachten und Senkung der Hebesätze der Grundsteuer A und B

 

Auf Nachfrage erklärten die Stadtverordneten Schreinemacher und Herberg, dass über die Anträge nicht sofort beraten werden solle. Diese seien im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt in die kommende Ratssitzung eingebracht.

Sodann lies Bürgermeister Dieder über den Beschlussvorschlag abstimmen.