Beschluss:

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Heinsberg für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.

 

 


Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1.    des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2.    der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage

 

3.   des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

4.    der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung lag nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 18.01.2019 bis 27.02.2019 öffentlich aus.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg am 17.01.2019 allen Stadtverordneten zugeleitet worden.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 hat folgenden Wortlaut:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Heinsberg

für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                   110.641.914 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                  110.582.806 EUR

 

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                               103.082.218 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                               103.960.790 EUR

 

dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                    5.886.400 EUR

dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   7.336.125 EUR

 

dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                           2.415.756 EUR

dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                          1.986.828 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.449.725 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.680.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A) auf                                                             320 v.H.

1.2 für die Grundstücke

      (Grundsteuer B) auf                                                             500 v.H.

 

2.   Gewerbesteuer auf                                                              431 v.H.

 

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nahmen zum vorliegenden Entwurf der  Haushaltssatzung Stellung:

 

-      Bürgermeister Dieder

-      Stadtverordneter Krichel für die CDU-Fraktion

-      Stadtverordneter Herberg für die SPD-Fraktion

-      Stadtverordneter Mispelbaum für die GRÜNE-Fraktion

-      Stadtverordneter Stolz für die FDP-Fraktion

-     Stadtverordneter Schreinemacher für die FW-Fraktion

 

Die Reden sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

 

Im Anschluss an die Haushaltsreden wurden die zur Haushaltssatzung eingebrachten Änderungsanträge thematisiert. Der Wortlaut der Änderungsanträge kann den Sitzungsunterlagen entnommen werden.

 

 

Änderungsantrag: Sportstättenentwicklungskonzept

Herr Schreinemacher erläuterte den Antrag der FW-Fraktion zur Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzeptes. Nach reger Diskussion stellte Stadtverordneter Stolz den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes bis zum Vorliegen entsprechender Förderrichtlinien. Nachdem sich Stadtverordneter Herberg für die Vertagung und Stadtverordneter Schreinemacher gegen die Vertagung ausgesprochen hatten, erfolgte die Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag. Der Antrag auf Vertagung wurde mit 29 Neinstimmen bei 13 Jastimmen mehrheitlich abgelehnt. Sodann wurde über den vorliegenden Änderungsantrag zum Sportstättenentwicklungskonzept abgestimmt. Der Änderungsantrag wurde mit 27 Neinstimmen bei 2 Jastimmen und 13 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag: Parkproblematik

Sodann nahm Stadtverordneter Schreinemacher zum Änderungsantrag der FW-Fraktion in Bezug auf die Parkproblematik in Heinsberg Stellung. Nach Schluss der Aussprache über die Notwendigkeit einer externen Erhebung wurde der Änderungsantrag mit 29 Neinstimmen bei 11 Jastimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. 

 

 

Änderungsantrag: Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft

Die Stadtverordneten Herberg und Schreinemacher erläuterten den gemeinsamen Antrag der SPD- und FW-Fraktion. Es werde eine gezielte Entwicklung durch die Steuerung sozialer und integrativer Projekte angestrebt. Einen entsprechenden Handlungsbedarf zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft verneinten die Fraktionen von CDU und FDP, da diese Aufgabe durch die Verwaltung übernommen werde. Der Änderungsantrag wurde mit 29 Neinstimmen bei 11 Jastimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. 

 

 

Änderungsantrag: ergänzendes Gutachten

Stadtverordneter Herberg erläuterte den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion.  Nach erfolgte Stellungnahme hinsichtlich Notwendigkeit und Nutzen eines zusätzlichen Gutachtens durch die Fraktionen wurde der Änderungsantrag mit 31 Neinstimmen bei 11 Jastimmen mehrheitlich abgelehnt. 

 

 

 

Sodann wurde über den von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 abgestimmt.